Musikfachhändler/-in
Rechtliche Regelungen:
- sachliche und zeitliche Gliederung
- Ausbildungsverordnung/Rahmenlehrplan (Quelle: BIBB)
Arbeitsgebiet:
Die Ausbildung des Vorläuferberufs "Musikalienhändler/-in" gibt es seit über 50 Jahren. Per 1. August 2009 wurde die Berufsbezeichnung verändert: der modernisierte Beruf nennt sich jetzt Musikfachhändler/-in. Dadurch wird deutlich, dass die Berufsangehörigen nicht nur mit Musikalien, sondern auch mit Musikinstrumenten und Tonträgern handeln.
Musikfachhändler/innen beraten ihre Kunden fachgerecht über musikspezifische Sortimente wie Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger. Wenn Sie Tonträger wie CD´s verkaufen, informieren sie z. B. über aktuelle Musiktrends. Musikinstrumente führen sie den Kunden vor.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Musikwirtschaft, z. B. Musikfachgeschäfte, Musik-Versandhandel, Großhandel für Musikalien; Musikabteilungen von Warenhäusern; Musikverlage; Musikindustrie; Instrumentenbau
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Berufliche Fähigkeiten:
Musikfachhändler/innen
- verkaufen insbesondere fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien und Tonträger
- informieren und beraten Kunden, vorwiegend Musiker und Musikinteressierte, über fachbezogene Waren und Dienstleistungen wie Musikinstrumente und Zubehör, Musikalien, Tonträger
- verkaufen fachbezogene Waren und Dienstleistungen sowie andere Erzeugnisse
- nutzen bei ihrer Tätigkeit Kenntnisse über Musik- und Notenlehre, Musikgeschichte, Musikliteratur, Kunst- und Kulturgeschichte sowie über die Herstellung und Verwendung von Instrumenten und Tonträgern
- berücksichtigen Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte
- wenden fachbezogen Bibliographien und Nachschlagewerke an
- wirken bei der Sortimentsgestaltung mit unter Berücksichtigung der Marktentwicklung
- wirken bei Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen in Vertrieb und Marketing mit, platzieren und präsentieren Waren
- wirken an warenwirtschaftlichen Prozessen wie Einkauf, Lagerung und Vertrieb mit
- führen Erfolgskontrollen durch und leiten Maßnahmen daraus ab
- kooperieren mit Konzertveranstaltern, Bühnen, Medienanstalten und der Tonträgerindustrie
- wirken bei der Personaleinsatzplanung mit
- arbeiten team-, kunden-, service- und prozessorientiert
Ausbildungsschwerpunkte:
Der einheitliche Ausbildungsberuf (Monoberuf) wurde zusätzlich differenziert und in Form von Wahlqualifikationen strukturiert, indem je nach Schwerpunktsetzung des Ausbildungsbetriebs aus den drei Wahlqualifikationseinheiten Musikinstrumente, Musikalien und Tonträger eine auszuwählen ist, die dann vertiefend vermittelt wird. Eine Wahlqualifikationseinheit hat einen Vermittlungsumfang von 6 Monaten. Die Differenzierung wurde deshalb erforderlich, damit der Schwerpunktsetzung und Spezialisierung der Unternehmen des Musikfachhandels Rechnung getragen werden kann.
Darüber hinaus stehen die nicht gewählten Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Weiterhin gibt es eine Gestreckte Prüfung nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG, die sich durch die Abschlussprüfung in zwei auseinander fallende Teile auszeichnet. Eine Zwischenprüfung wird in diesem Ausbildungsberuf dann nicht mehr durchgeführt.
Die Gestreckte Prüfung teilt sich auf in Teil 1 und Teil 2.
Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Jahr statt. Teil 2 der Gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.
Darüber hinaus stehen die nicht gewählten Wahlqualifikationen als Zusatzqualifikationen zur Verfügung. Weiterhin gibt es eine Gestreckte Prüfung nach § 5 Absatz 2 Nr. 5 BBiG, die sich durch die Abschlussprüfung in zwei auseinander fallende Teile auszeichnet. Eine Zwischenprüfung wird in diesem Ausbildungsberuf dann nicht mehr durchgeführt.
Die Gestreckte Prüfung teilt sich auf in Teil 1 und Teil 2.
Teil 1 enthält die Inhalte der ersten beiden Ausbildungsjahre und findet nach dem 2. Jahr statt. Teil 2 der Gestreckten Prüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.
Pflichtqualifikationen:
- Beratung, Verkauf und Service
- Marketing und Vertrieb
- Einkauf und Warenwirtschaft
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- Ausbildungsbetrieb - Stellung und Struktur, Betriebliche Organisation
- Berufsbildung,
- Personalwirtschaft, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften
- Sicherheit und Gesundheitsschutz, Umweltschutz,
- Arbeitsorganisation
- Informations- und Kommunikationssysteme
Wahlqualifikationen:
- Musikinstrumente
- Musikalien
- Tonträger
Fortbildungsmöglichkeiten:
- Handelsfachwirt/Handelsfachwirtin
- Bachelorabschluss - Bereich Betriebswirtschaft
- Bachelorabschluss - Bereich Musikwissenschaft
letzte Aktualisierung: 10.11.2016