Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Rechtliche Regelungen:

Arbeitsgebiet:

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik realisieren als technische, organisatorische und gestalterische Dienstleister Veranstaltungen aller Art. Sie planen und organisieren Veranstaltungen nach gestalterischen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Gesichtspunkten. Sie beachten dabei Vorschriften für Versammlungsstätten, des Brandschutzes und der Arbeitssicherheit. Sie wählen Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik aus, bauen sie auf und bedienen sie. Sie setzen die Veranstaltungstechnik im Ablauf der Veranstaltung unter gestalterischen Gesichtspunkten ein. Sie stehen als Ansprechpartner und Berater für ihre Kunden zur Verfügung.

Branchen/Betriebe:

Dienstleistungsbetriebe, die Großveranstaltungen (Konzerte, Tagungen, Kongresse usw.) technisch und kaufmännisch planen, gestalten und durchführen. Betreiber von Stadthallen, Kongress- und Tagungszentren sowie Theater

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik
  • wenden einschlägige technische Regelwerke und Normen der Versammlungsstättenverordnung sowie Vorschriften des Datenschutzes, Urheber- und Persönlichkeitsschutzes an
  • analysieren Kundenanforderungen, gestalten, konzipieren und kalkulieren Veranstaltungen, stimmen die Konzeption mit dem Kunden ab und beraten Kunden
  • planen und organisieren veranstaltungstechnische Abläufe
  • prüfen die örtlichen Gegebenheiten, wählen die erforderlichen Geräte und Anlagen aus und stellen sie bereit
  • organisieren und prüfen die Energieversorgung
  • bauen Podeste, Gerüste und Traversen auf (Rigging) und montieren Ausstattungsteile
  • bauen Beleuchtungs-, Beschallungs- und Projektionseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie
  • bauen Aufnahme- und Übertragungseinrichtungen für Bild, Ton und Daten auf, richten sie ein und bedienen sie
  • führen Veranstaltungen durch

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
  • Konzipieren und Kalkulieren von Veranstaltungen
  • Beurteilen der Sicherheit und der Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
  • Planen von Arbeitsabläufen; Zusammenarbeiten im Team
  • Bereitstellen, Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
  • Sichern, Transportieren und Lagern von Geräten und Anlagen
  • Aufstellen und Montieren von Veranstaltungsaufbauten, Bedienen von bühnen- und szenentechnischen Einrichtungen
  • Organisieren, Bereitstellen und Prüfen der Energieversorgung
  • Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beleuchtungs- und Projektionsanlagen
  • Aufbauen, Einrichten und Bedienen von Beschallungsanlagen
  • Aufnehmen und Übertragen von Bild, Ton und Daten
  • Bewerten und Durchführen von Spezialeffekten
  • Durchführen von Veranstaltungen

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):

  • Meister/Meisterin für Veranstaltungstechnik
  • Technischer Betriebswirt/Technische Betriebswirtin (IHK)
letzte Aktualisierung: 10.11.2016