Chemielaborant/-in

Rechtliche Regelungen:

Arbeitsgebiet:

Zu den wesentlichen Aufgaben der Chemielaboranten zählen: das Planen und Durchführen von Versuchen, Analysen und Synthesen und das Auswerten und Darstellen der gefundenen Ergebnisse in Versuchsprotokollen.

Branchen/Betriebe:

Unternehmen der chemischen-, der Metall-, Mineralöl- oder der pharmazeutischen Industrie. Hochschulen, Universitäten, Bundesforschungsanstalten.

Ausbildungsdauer:

3,5 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

Chemielaboranten/innen
  • bereiten chemische und physikalisch-chemische Laboruntersuchungen und Versuchsreihen vor und führen sie durch
  • stellen Lösungen her
  • bestimmen Nebenprodukte
  • führen chemische Mess- und Umwandlungsverfahren sowie chemische Berechnungen durch
  • bedienen chemisch-technische Apparaturen und Laborgeräte und überwachen sie
  • warten Apparaturen und Laborgeräten und halten sie in Stand
  • protokollieren alle chemischen Vorgänge

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care)
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz
  • Einsetzen von Energieträgern
  • Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung
  • Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung
  • Wirtschaftlichkeit im Labor
  • Arbeitsorganisation und Kommunikation, Arbeitsplanung, Arbeiten im Team
  • Informationsbeschaffung und Dokumentation
  • Kommunikations- und Informationssysteme
  • Messdatenerfassung und -verarbeitung
  • Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
  • Umgehen mit Arbeitsstoffen
  • Chemische und physikalische Methoden
  • Probenahme und Probenvorbereitung
  • Physikalische Größen und Stoffkonstanten
  • Analyseverfahren
  • Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen
  • Durchführen analytischer Arbeiten
  • Vorbereiten von Proben
  • Qualitative Analyse
  • Spektroskopie
  • Gravimetrie
  • Maßanalyse
  • Chromatografie
  • Auswerten von Messergebnissen
  • Durchführen präparativer Arbeiten
  • Herstellen von Präparaten
  • Trennen und Reinigen von Stoffen
  • Charakterisieren von Produkten
Mindestens vier von sechs Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste I gemäß Abs. 2, wobei mindestens zwei Wahlqualifikationseinheiten aus Nr. 1 bis 8 dieser Auswahlliste festzulegen sind.
Die Auswahlliste I umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten
  • Präparative Chemie, Reaktionstypen und -führung
  • Präparative Chemie, Synthesetechnik
  • Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten
  • Anwenden probenahmetechnischer Arbeiten
  • Anwenden chromatografischer Verfahren
  • Anwenden spektroskopischer Verfahren
  • Analytische Kopplungstechniken
  • Bestimmen thermodynamischer Größen
  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten I
  • Durchführen biochemischer Arbeiten
  • Prüfen von Werkstoffen
  • Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen
  • Prozessbezogene Arbeitstechniken
Die Auswahlliste II umfasst folgende Wahlqualifikationseinheiten
  • Laborbezogene Informationstechnik
  • Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor
  • Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung
  • Durchführen elektrotechnischer und elektronischer Arbeiten
  • Qualitätsmanagement
  • Umweltbezogene Arbeitstechniken
  • Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten
  • Durchführen biotechnologischer Arbeiten
  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II
  • Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten
  • Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten
  • Durchführen diagnostischer Arbeiten
  • Formulieren, Herstellen und prüfen von Bindemitteln
  • Durchführen farbmetrischer Augen
  • Untersuchen von Beschichtungen

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):

  • Industriemeister/-in - Fachrichtung Chemie
  • Bachelorabschluss - Bereich Chemie