Biologielaborant/-in

Biologielaboranten und Biologielaborantinnen arbeiten in naturwissenschaftlichen Laboren und untersuchen Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen sowie Zellkulturen mithilfe verschiedener biologischer und chemischer Methoden. Dabei führen sie Analysen durch, dokumentieren ihre Ergebnisse sorgfältig und arbeiten nach den Regeln der Guten Laborpraxis sowie den Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz.
Sie arbeiten in medizinischen und biologischen Laboren, in der angewandten Medizin, im öffentlichen Gesundheitswesen sowie in der Forschung. Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es außerdem in der Industrie, zum Beispiel in der Pharma- und Kosmetikindustrie, in lebensmittelverarbeitenden Betrieben, in der Umwelttechnik oder in Unternehmen der Biotechnologie.

Ausbildungsdauer

  • 3,5 Jahre

Einsatzgebiete

  • Pharmaindustrie
  • Kosmetikindustrie
  • Lebensmittelindustrie
  • Umwelttechnik
  • Biotechnologie-Unternehmen

Berufsschulen

für MV

Ausbildungsvergütung

Rechtliche Regelungen

Prüfung

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl)

  • Industriemeister/-in Biologie/Biotechnologie
  • Fachtechniker/-in Biotechnologie
  • Studium z. B. in Biologie, Biotechnologie, Molekularbiologie oder Bioinformatik

Berufliche Fähigkeiten / Ausbildungsschwerpunkte

Berufsbild lt. Verordnung § 11

  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care)
    • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
    • Umweltschutz
    • Einsetzen von Energieträgern
    • Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung
    • Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung
    • Wirtschaftlichkeit im Labor
  • Arbeitsorganisation und Kommunikation, Arbeitsplanung, Arbeiten im Team
    • Informationsbeschaffung und Dokumentation
    • Kommunikations- und Informationssysteme
    • Messdatenerfassung und -verarbeitung
    • Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
  • Umgehen mit Arbeitsstoffen
  • Chemische und Physikalische Methoden
    • Probenahme und Probenvorbereitung
    • Physikalische Größen und Stoffkonstanten
    • Analyseverfahren
    • Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen
  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten I
  • Durchführen zellkulturtechnischer I
  • Durchführen molekularbiologischer Arbeiten I
  • Durchführen biochemischer Arbeiten I
  • Durchführen diagnostischer Arbeiten I
    • Hämatologischer Arbeiten
    • Histologische Arbeiten
  • Durchführen zoologisch-pharmakologischer Arbeiten
  • Bereichsspezifische qualitätssichernde Maßnahmen
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz

Wahlqualifikationen (§3 Nummer 2 Buchstabe b)

Es sind nach §3ChemBioLackAusbV (2009) jeweils sechs Wahlqualifikationen vom Ausbildenden festzulegen. Die sechs Wahlqualifikationseinheiten sind aus den Auswahllisten I und II auszuwählen. Mindestens vier Wahlqualifikationseinheiten müssen aus der Auswahlliste I stammen. Höchstens zwei von sechs Wahlqualifikationen können auch aus der Auswahlliste II gewählt werden.
  1. Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten
  2. Durchführen biotechnologischer Arbeiten
  3. Durchführen botanischer Arbeiten
  4. Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II
  5. Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten
  6. Durchführen parasitologischer Arbeiten
  7. Durchführen pharmakologischer Arbeiten
  8. Durchführen toxikologischer Arbeiten
  9. Durchführen phytomedizinischer Arbeiten
  10. Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten II
  11. Durchführen diagnostischer Arbeiten II
  12. Durchführen pharmakokinetischer Arbeiten
Die Wahlqualifikation Nummer 9 kann nur in Verbindung mit der Wahlqualifikation Nummer 3 gewählt werden.
  1. Laborbezogene Informationstechnik
  2. Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor
  3. Prozessbezogene Arbeitstechniken
  4. Qualitätsmanagement
  5. Umweltbezogene Arbeitstechniken
  6. Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren,
  7. Anwenden chromatografischer Verfahren
  8. Anwenden spektroskopischer Verfahren
  9. Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten