Berufskraftfahrer/-in
Rechtliche Regelungen:
- Ausbildungsverordnung / Rahmenlehrplan (Quelle: BIBB)
Arbeitsgebiet:
Der gewerbliche Transport von Personen in Omnibussen oder Gütern jeglicher Art mit Lastkraftwagen.
Berufskraftfahrer/innen werden in den Fachrichtungen Personenverkehr und Güterverkehr ausgebildet.
Branchen/Betriebe:
Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs
Ausbildungsdauer:
3 Jahre
Berufliche Fähigkeiten:
Berufskraftfahrer/innen
- legen die Fahrtroute fest und treffen die Startvorbereitung,
- prüfen die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs vor der Abfahrt,
- führen Pflege- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug aus,
- bedienen und führen sachgerecht das Fahrzeug,
- suchen und beheben Störungen am Fahrzeug
- be- und entladen die Fahrzeuge,
- übernehmen Güter aller Art(z.B. auf Paletten, in Containern, Fässern und Tanks),
- fertigen die Formalitäten (z.B. Frachtpapiere) ab,
- betreuen die Fahrgäste,
- schließen Beförderungsverträge ab und führen die Abwicklung durch.
Ausbildungsschwerpunkte:
- Technische Kenntnisse der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Fahrzeuge),
- Warten der Fahrzeuge und Maßnahmen bei Störungen an den Fahrzeugen
- Grundkenntnisse der Fahrzeuge und Züge, der Fahrzeugteile und des Zubehörs
- Kenntnisse der Wirkungsweise von Verbrennungsmotoren und Kenntnisse der elektrischen Anlagen in Fahrzeugen sowie die hierfür erforderlichen Grundkenntnisse der Wärmelehre und der Elektrotechnik
- Kenntnisse der mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Systeme an den Fahrzeugen sowie die hierfür erforderlichen Grundkenntnisse der Mechanik, Hydraulik und Pneumatik
- Überprüfen und Warten der Fahrzeuge und ihres Zubehörs, systematisches Erkennen und Beurteilen von Störungen an den Fahrzeugen sowie Beseitigen von einfachen Störungen
- Kenntnisse der den Straßenverkehr betreffenden Rechtsvorschriften
- Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Kraftfahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen, Verhalten im Straßenverkehr sowie sonstige Kenntnisse, die Vorraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen 2 und 3 sind
- Bauartgenehmigung und Prüfzeichen von Fahrzeugteilen und -einrichtungen
- Beschäftigung und Beschäftigungsnachweise des Fahrpersonals im Straßenverkehr
- Folgen von Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften sowie Gefährdungshaftung im Straßenverkehr
- Grundkenntnisse des internationalen Straßenverkehrsrechts und Kenntnisse der wichtigsten Abweichungen des Straßenverkehrsrechts der angrenzenden Staaten und Italiens gegenüber den Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland
- Verkehrssicherheit und Fahrtechnik
- Kenntnisse der Gefahren des Straßenverkehrs und der zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen
- Kenntnisse des Fahrverhaltens der Fahrzeuge und Züge unter Berücksichtigung der Kräfte an den Fahrzeugen
- sicheres und gewandtes Führen von Fahrzeugen und Zügen der Klassen 2 und 3
- Verhalten nach Unfällen oder Zwischenfällen im Straßenverkehr
- Erste Hilfe, Verkehrssicherung und andere Maßnahmen
- Kenntnisse der wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
- Kenntnisse des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung, der Arbeitshygiene und des Umweltschutzes
Fachrichtung Güterverkehr:
- Kenntnisse der Arten des Güterkraftverkehrs, Kenntnisse der Genehmigungen, Erlaubnisse und
Beförderungsbescheinigungen für den Güterkraftverkehr - Behandeln der Beförderungsgüter
- Abschließen und Abwickeln von Beförderungsverträgen
- Abfassen und Weitergeben von Meldungen über Beschädigungen, Verletzungen und andere wichtige Vorkommnisse
- Verhalten beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
- Wirtschaftliches Einsetzen der Fahrzeuge im Güterkraftverkehr
- Sicheres Führen von Sonderfahrzeugen, Kenntnisse des Verhaltens bei Großraum- und Schwertransporten.
Fachrichtung Personenverkehr:
- Kenntnisse der Arten der Personenbeförderung mit Fahrzeugen, Kenntnisse der Genehmigungen und der einstweiligen Erlaubnisse für diese Personenbeförderung
- Verhalten gegenüber Fahrgästen, Betreuen der Fahrgäste
- Abschließen und Abwickeln von Beförderungsverträgen
- Abfassen und Weitergeben von Meldungen über Verletzungen, Beschädigungen und andere wichtige Vorkommnisse
- Verhalten beim grenzüberschreitenden Personenverkehr
- Wirtschaftliches Einsetzen der Fahrzeuge im Personenverkehr
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
- Meister/in für Kraftverkehr (Geprüfte/r)