Berufskraftfahrer/-in

Rechtliche Regelungen:

Arbeitsgebiet:

Der gewerbliche Transport von Personen in Omnibussen oder Gütern jeglicher Art mit Lastkraftwagen.
Berufskraftfahrer/innen werden in den Fachrichtungen Personenverkehr und Güterverkehr ausgebildet.

Branchen/Betriebe:

Unternehmen des Personen- und Güterkraftverkehrs

Ausbildungsdauer:

3 Jahre

Berufliche Fähigkeiten:

Berufskraftfahrer/innen
  • legen die Fahrtroute fest und treffen die Startvorbereitung,
  • prüfen die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs vor der Abfahrt,
  • führen Pflege- und Wartungsarbeiten am Fahrzeug aus,
  • bedienen und führen sachgerecht das Fahrzeug,
  • suchen und beheben Störungen am Fahrzeug
  • be- und entladen die Fahrzeuge,
  • übernehmen Güter aller Art(z.B. auf Paletten, in Containern, Fässern und Tanks),
  • fertigen die Formalitäten (z.B. Frachtpapiere) ab,
  • betreuen die Fahrgäste,
  • schließen Beförderungsverträge ab und führen die Abwicklung durch.

Ausbildungsschwerpunkte:

  • Technische Kenntnisse der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (Fahrzeuge),
  • Warten der Fahrzeuge und Maßnahmen bei Störungen an den Fahrzeugen
  • Grundkenntnisse der Fahrzeuge und Züge, der Fahrzeugteile und des Zubehörs
  • Kenntnisse der Wirkungsweise von Verbrennungsmotoren und Kenntnisse der elektrischen Anlagen in Fahrzeugen sowie die hierfür erforderlichen Grundkenntnisse der Wärmelehre und der Elektrotechnik
  • Kenntnisse der mechanischen, hydraulischen und pneumatischen Systeme an den Fahrzeugen sowie die hierfür erforderlichen Grundkenntnisse der Mechanik, Hydraulik und Pneumatik
  • Überprüfen und Warten der Fahrzeuge und ihres Zubehörs, systematisches Erkennen und Beurteilen von Störungen an den Fahrzeugen sowie Beseitigen von einfachen Störungen
  • Kenntnisse der den Straßenverkehr betreffenden Rechtsvorschriften
  • Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Kraftfahrzeugverkehr auf öffentlichen Straßen, Verhalten im Straßenverkehr sowie sonstige Kenntnisse, die Vorraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen 2 und 3 sind
  • Bauartgenehmigung und Prüfzeichen von Fahrzeugteilen und -einrichtungen
  • Beschäftigung und Beschäftigungsnachweise des Fahrpersonals im Straßenverkehr
  • Folgen von Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsvorschriften sowie Gefährdungshaftung im Straßenverkehr
  • Grundkenntnisse des internationalen Straßenverkehrsrechts und Kenntnisse der wichtigsten Abweichungen des Straßenverkehrsrechts der angrenzenden Staaten und Italiens gegenüber den Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland
  • Verkehrssicherheit und Fahrtechnik
  • Kenntnisse der Gefahren des Straßenverkehrs und der zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen
  • Kenntnisse des Fahrverhaltens der Fahrzeuge und Züge unter Berücksichtigung der Kräfte an den Fahrzeugen
  • sicheres und gewandtes Führen von Fahrzeugen und Zügen der Klassen 2 und 3
  • Verhalten nach Unfällen oder Zwischenfällen im Straßenverkehr
  • Erste Hilfe, Verkehrssicherung und andere Maßnahmen
  • Kenntnisse der wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften
  • Kenntnisse des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung, der Arbeitshygiene und des Umweltschutzes
Fachrichtung Güterverkehr:
  • Kenntnisse der Arten des Güterkraftverkehrs, Kenntnisse der Genehmigungen, Erlaubnisse und
    Beförderungsbescheinigungen für den Güterkraftverkehr
  • Behandeln der Beförderungsgüter
  • Abschließen und Abwickeln von Beförderungsverträgen
  • Abfassen und Weitergeben von Meldungen über Beschädigungen, Verletzungen und andere wichtige Vorkommnisse
  • Verhalten beim grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr
  • Wirtschaftliches Einsetzen der Fahrzeuge im Güterkraftverkehr
  • Sicheres Führen von Sonderfahrzeugen, Kenntnisse des Verhaltens bei Großraum- und Schwertransporten.
Fachrichtung Personenverkehr:
  • Kenntnisse der Arten der Personenbeförderung mit Fahrzeugen, Kenntnisse der Genehmigungen und der einstweiligen Erlaubnisse für diese Personenbeförderung
  • Verhalten gegenüber Fahrgästen, Betreuen der Fahrgäste
  • Abschließen und Abwickeln von Beförderungsverträgen
  • Abfassen und Weitergeben von Meldungen über Verletzungen, Beschädigungen und andere wichtige Vorkommnisse
  • Verhalten beim grenzüberschreitenden Personenverkehr
  • Wirtschaftliches Einsetzen der Fahrzeuge im Personenverkehr

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):

  • Meister/in für Kraftverkehr (Geprüfte/r)