IHK-Ausbildungsberufe modernisiert
IT-Berufe
Kaum eine andere Berufsgruppe ist so stark mit dem Thema „Digitalisierung“ verbunden wie die der IT-Berufe. Technische Neuentwicklungen in den Bereichen Hard- und Software, die zunehmende Digitalisierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie die wachsende Bedeutung von Datenspeicherung, Datenübertragung und IT-Sicherheit haben direkte Auswirkungen auf die Arbeitswelt.
Die IT-Berufe sind in vier separaten Ausbildungsordnungen geregelt, gehören aber nach wie vor zu einer Berufsfamilie.
Die Neuordnungen treten ab dem 1. August in Kraft und gelten ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.
Die Neuordnungen treten ab dem 1. August in Kraft und gelten ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.
- IT-System-Elektroniker/-in
bleibt erhalten und wurde inhaltlich modernisiert.
- Fachinformatiker/-in
Die bisherigen Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung werden um zwei neue Fachrichtungen ergänzt: Daten- und Prozessanalyse sowie Digitale Vernetzung.
- Fachinformatiker/innen der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
stellen die Verfügbarkeit sowie Qualität und Quantität von Daten sicher und entwickeln IT-Lösungen für digitale Produktions- und Geschäftsprozesse. - Fachinforamtiker/innen der Fachrichtung Digitale Vernetzung
arbeiten mit der Netzwerkinfrastruktur und den Schnittstellen zwischen Netzwerkkomponenten und cyber-physischen Systemen.
Die kaufmännischen IT-Berufe wurden modernisiert und neu aufgestellt
- Kaufleute für IT-Systemmanagement (vormals: IT-System-Kaufmann/-frau)
liegt der Schwerpunkt auf dem Angebot und der Vermarktung von IT-Dienstleistungen sowie dem Management und der Administration von IT-Systemen. - Kaufleute für Digitalisierungsmanagement (vormals: Informatikkaufmann/-frau) managen die Digitalisierung von Geschäftsprozessen auf der operativen Ebene.
Prüfungen neu geregelt:
Alle IT-Berufe haben statt einer Zwischen- und Abschlussprüfung künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2.
Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Aus dem Kaufmann im Groß- und Außenhandel wird der Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement.
Die Neuordnung tritt zum 1. August in Kraft und gilt ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.
Die Neuordnung tritt zum 1. August in Kraft und gilt ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.
Das neue Berufsprofil akzentuiert noch stärker die übergeordnete Kompetenz des prozessorientierten Steuerns, Reflektierens und Optimierens entlang der Wertschöpfungskette im Groß- und Außenhandel.
Der Beruf ist inhaltlich “digitaler” durch Einbeziehung von E-Business, E-Commerce und Onlinemarketing. Auch die Nachhaltigkeit von Lieferketten, betriebliche Compliance und die Arbeit in Projekten (Projektmanagement) bekommen ein stärkeres Gewicht.
Die bekannten Fachrichtungen bleiben erhalten:
Der Beruf ist inhaltlich “digitaler” durch Einbeziehung von E-Business, E-Commerce und Onlinemarketing. Auch die Nachhaltigkeit von Lieferketten, betriebliche Compliance und die Arbeit in Projekten (Projektmanagement) bekommen ein stärkeres Gewicht.
Die bekannten Fachrichtungen bleiben erhalten:
- Fachrichtung Großhandel
- Fachrichtung Außenhandel.
Prüfungen neu geregelt:
Der neue Beruf hat statt der Zwischen- und Abschlussprüfung künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2.
Für das fallbezogene Fachgespräch in der Abschlussprüfung Teil 2 wird es zwei Varianten, “klassische Variante” und “Reportvariante”, geben.
Bankkaufmann/-frau
Die neue Ausbildungsordnung zum Beruf Bankkaufmann/-frau tritt ab dem 1. August in Kraft
und gilt ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.
und gilt ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.
Die Aktualisierung des Berufsbildes soll der zunehmenden Digitalisierung von Geschäftsfeldern und -prozessen im Bankbereich Rechnung tragen. Im Mittelpunkt der Ausbildung steht die Kundenbeziehung - auch unter verstärkter Nutzung digitaler Kanäle.
Die neue Ausbildungordnung ist konsequent an der Ganzheitlichkeit der Kundenbeziehung ausgerichtet. Die zu vermittelnde Tiefe der Finanzprodukte wurde präzisiert, außerdem wurden methodische Kompetenzen ergänzt und reflexive Elemente stärker betont.
Die neue Ausbildungordnung ist konsequent an der Ganzheitlichkeit der Kundenbeziehung ausgerichtet. Die zu vermittelnde Tiefe der Finanzprodukte wurde präzisiert, außerdem wurden methodische Kompetenzen ergänzt und reflexive Elemente stärker betont.
Prüfung neu geregelt:
Statt der Zwischen- und Abschlussprüfung wird es künftig eine gestreckte Abschlussprüfung, bestehend aus Teil 1 und Teil 2.
Im Prüfungsbereich “Kunden beraten” kann der Prüfling digitale Medien wie z. B. ein Tablet mit der hauseigenen Beratungssoftware einsetzen.
Mediengestalter/-in Bild und Ton
Die bisherigen Berufe Mediengestalter/-in Bild und Ton sowie Film- und Videoeditor/-in werden im neuen Beruf Mediengestalter/-in Bild und Ton zusammengeführt.
Die Neuordnung tritt zum 1. August in Kraft und gilt ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.
Die Neuordnung tritt zum 1. August in Kraft und gilt ausschließlich für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn ab 01.08.2020.
Die Ausbildungsinhalte werden vor dem Hintergrund neuer Trends und Technologien wie digitalisierter Produktion, Datensicherheit und -management, crossmedialer Vermarktung und neuer Darstellungsformen wie Augmented und Virtual Reality modernisiert.
Die Vielfältigkeit des neuen Mediengestalters Bild und Ton wird in den Wahlqualifikationen abgebildet, die sich in der Prüfungsstruktur widerspiegelt.
Laborberufe – Änderungsverordnung
Die Digitalisierung hält inzwischen auch in den Laboren Einzug. Entsprechend ist die Ausbildungsordnung für die Berufe Biologielaborant/-in, Chemilaborant/-in und Lacklaborant/-in aktualisiert worden.
Die Änderungsverordnung tritt zum 1. August in Kraft und gilt für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 01.08.2020 beginnen.
Zwei auf digitale Kompetenzen ausgerichtete Wahlqualifikationen sind die zentrale Neuerung für alle drei Laborberufe:
- Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
- Arbeiten in vernetzten und automatisierten Systemen.
Dies ist verbunden mit einer quantitativen und inhaltlichen Anpassung der übrigen Wahlqualifikationen sowie deren Zusammenführung in nur einer Auswahlliste pro Beruf. Aufbau und Struktur der Ausbildungsverordnung bleiben erhalten.
- Biologielaborant/-in (Vorlage Wahlqualifikationen (DOCX-Datei · 65 KB))
statt 21 künftig 16 WQs von 13 Wochen Dauer, von denen 6 auszuwählen sind
-
Chemielaborant/-in (Vorlage Wahlqualifikationen (DOCX-Datei · 65 KB))
statt 28 künftig 20 WQs von 13 Wochen Dauer, von denen 6 auszuwählen sind -
Lacklaborant/-in
statt 18 künftig 20 WQ von 13 Wochen Dauer, von denen 6 auszuwählen sind