Eingliederungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitgebende können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitnehmende mit Vermittlungshemmnissen einstellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist.
Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen.
Den Eingliederungszuschuss können Sie höchstens für 12 Monate erhalten. Sie erhalten während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss. Für ältere, schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.
Anträge werden nach vorangegangener Beratung von der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit ausgegeben. Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit kann auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit (siehe Externe Links) abgerufen werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit