Fristverlängerung der Corona-Hilfen bis 30. September 2024

Die Frist für die Corona-Schlussabrechnungen wird bis Ende September 2024 verlängert.
Darauf einigten sich Bund und Länder am 14. März 2024 bei einer Sonderkonferenz der Wirtschaftsminister mit den Berufsorganisationen der prüfenden Dritten.
Ursprünglich sollte die Frist am 31. März 2024 auslaufen.
Damit haben die prüfenden Dritten mehr Zeit, um die Schlussabrechnungen für die Unternehmen einzureichen