Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz
Zuschüsse für Beratungen rund um Gründung, Unternehmensübernahme und Unternehmensentwicklung
Das Betriebsberatungsprogramm Rheinland-Pfalz unterstützt Gründende, Unternehmensnachfolgen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei wichtigen unternehmerischen Fragestellungen durch Zuschüsse zu den Kosten externer Beratungen.
Wer kann die Förderung erhalten?
Förderfähig sind:
- kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz
- natürliche Personen vor der Gründung einer selbstständigen Vollexistenz
- natürliche Personen vor der Übernahme eines bestehenden Unternehmens
Die bestehende oder geplante Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden.
Welche Beratungen werden gefördert?
Gefördert werden externe Beratungsleistungen in den Bereichen:
- Betriebswirtschaft, Organisation und Strategie
- Digitalisierung und Künstliche Intelligenz
- Produkt- und Kommunikationsdesign
- Wissens- und Technologietransfer sowie Innovation
- Existenzgründung
- Unternehmensübernahme
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
- bis zu 50 % der förderfähigen Beratungskosten
- maximal 500 Euro Zuschuss pro Tagewerk
- maximal 20 förderfähige Tagewerke innerhalb von vier Kalenderjahren je Unternehmen
Für Beratungen im Bereich Produkt- und Kommunikationsdesign können bis zu drei Tagewerke gefördert werden. Für Beratungen zur Existenzgründung oder Unternehmensübernahme sind bis zu fünf Tagewerke förderfähig.
Förderempfehlung durch die IHK
Für Beratungen in den Bereichen Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Wissens- und Technologietransfer/Innovation, Existenzgründung sowie Unternehmensübernahme ist zusätzlich eine Förderempfehlung der zuständigen Industrie- und Handelskammer erforderlich.
Bei freiberuflichen Vorhaben wird die Förderempfehlung durch das Institut für Freie Berufe (IFB) erstellt.
Weitere Informationen zum Betriebsberatungsprogramm finden Sie auf der Website der ISB.
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.