Finanzierungs- und Fördermittel im Überblick

Sie wollen sich durch die Gründung eines neuen Unternehmens, durch eine wesentliche Beteiligung oder durch eine Unternehmensübernahme selbstständig machen?

  • ERP-Gründerkredit - StartGeld
    Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 125.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "StartGeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.
     
  • Mittelstandsförderprogramm - Mittelstandskredit
    Der zinsverbilligte Mittelstandskredit richtet sich nahezu vollständig nach dem ERP-Förderkredit KMU der KfW. Die ISB verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW zusätzlich. Er bietet besonders günstige Konditionen für Gründer, junge Unternehmen und Vorhaben in rheinland-pfälzischen Fördergebieten mit flexibler Laufzeit von bis zu 20 Jahren und optionalen Tilgungsfreijahren.

Sie sind arbeitslos und wollen sich selbstständig machen?

  • Gründungszuschuss
    Die Agentur für Arbeit kann für 6 Monate einen Zuschuss in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes sowie eine Pauschale zur Arbeitslosenversicherung (300 EUR) gewähren. Eine Fortzahlung der Pauschale ist für weitere 9 Monate möglich.
  • Einstiegsgeld
    Die Agentur für Arbeit kann bei ALG II Empfängern einen nicht näher definierten Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gewähren. Höhe und zeitliche Länge des Zuschuss ist abhängig vom jeweiligen Fallmanager. Das Einstiegsgeld wird höchstens für 24 Monate ausgezahlt.

Sie wollen Ihre Selbstständigkeit anfänglich im Nebenerwerb betreiben?

  • ERP-Gründerkredit - Startgeld
    Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 125.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.

Sie wollen zusätzliche Arbeitskräfte einstellen?

  • Eingliederungszuschuss
    Sollten Sie sich vor weniger als zwei Jahren selbständig gemacht und max. 5 Beschäftigte haben, können Sie für die Einstellung eines zuvor Arbeitslosen einen Zuschuss des Arbeitsamtes erhalten. Sie können für max. zwei Beschäftigte ein Jahr lang bis zu 50% des Arbeitsentgeltes erhalten.

Sie haben Finanzierungsbedarf für die Festigung und Erweiterung Ihres Unternehmens?

a) in den ersten fünf Jahren nach Gründung
  • ERP-Gründerkredit - Startgeld
    Wenn Ihr gesamter Kapitalbedarf max. 125.000 Euro beträgt, können Sie den Gründerkredit "Startgeld" beantragen. Mit dem Darlehen können bis zu 100% des Finanzbedarfs gedeckt werden. Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. 2 tilgungsfreie Jahre sind möglich.

Sie wollen Energie sparen und die Umwelt schützen?

  • KfW-Umweltprogramm
    Die KfW Förderbank finanziert Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zum Schutz von Wasser, Luft und Boden sowie zum sparsamen Umgang mit Energie bis zu 25 Mio. Euro mit günstigen Krediten.
  • KfW-Energieeffienzprogramm
    Das Programm fördert Energieeffizienz­maßnahmen im Bereich Produktions­anlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen in Deutschland und im Ausland, im Rahmen der Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand", einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW. Sie profitieren von langfristigen, zinsgünstigen Krediten.

Sie beschäftigen sich mit Forschung, Entwicklung und Innovationen?

  • ,,Digital jetzt” – Investitionsförderung
    Bis zu 50.000€ Zuschuss für Hard- und Software sowie die Qualifizierung der Mitarbeiter in KMUs durch das BMWi.
  • ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit
    Zur Unterstützung von Forschung und Entwicklung sowie Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren können Sie von der KfW-Mittelstandbank günstige Förderkredite erhalten.
  • Coparion
    Die KfW und das BMWi haben den Co-Investitionsfonds Coparion im März 2016 gestartet. Coparion beteiligt sich, als eigene Gesellschaft, geführt von einem erfahrenen Managementteam, direkt an innovativen Start-ups und jungen Technologieunternehmen.
  • High-Tech-Gründerfonds
    Junge, chancenreiche Technologieunternehmen erhalten Risikokapital, um ihre Forschungsergebnisse unternehmerisch umzusetzen. Über ein Coaching-Netzwerk wird auch für Management- Unterstützung gesorgt.
  • InnoTop - Forschung und Entwicklung
    Mit dem Programm "InnoTop" werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in rheinland-pfälzischen Unternehmen gefördert, wenn es um die Entwicklung von Produkten oder Verfahren geht, die sich von routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Produktionslinien oder Herstellungsverfahren abheben und für deren Realisierung zunächst die Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten und/oder die Umsetzung der Kenntnisse und Fertigkeiten in neue Produkte oder neue Verfahren ansteht. Der Durchführungszeitraum für das FÖP 279 endete am 30.06.2023.
  • WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen
    Wipano unterstützt Hochschulen, Forschungseinrichtungen und KMU bis 249 Mitarbeitern, ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee.

Sie benötigen eine Bürgschaft?

Mit Bürgschaftsvergaben unterstützt das Land Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH (über 1,25 Mio. Euro) und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH (bis 1,25 Mio. Euro) Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben in Rheinland-Pfalz, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.

Sie benötigen professionelle Beratung oder Coaching?

  • Unternehmensberatung
    Die Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. 
  • Beratungsprogramm für Existenzgründer in Rheinland-Pfalz
    Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt mit dem Programm die ersten Schritte in die Selbstständigkeit, die gut vorbereitet sein will und regelmäßig auch auf eine qualifizierte Beratung aufbaut. Damit sind für den Existenzgründer oft nicht unerhebliche Kosten verbunden, die im Rahmen dieses Förderprogramms bezuschusst werden können.
  • BITT-Beratungsprogramm
    Mit dem Programm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung technologieorientierte Beratungen in mittelständischen Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
  • Beratungsprogramm für den Mittelstand
    In Ergänzung zu den technologieorientierten Beratungen im BITT-Programm setzt das Land mit dem Mittelstands-Beratungsprogramm Schwerpunkte bei der Förderung von Beratungen im Bereich strategischer, wirtschaftlicher, organisatorischer und technischer Fragen der Unternehmensführung einschließlich Fragen des Produkt- und Kommunikationsdesigns für Unternehmen. Antragsteller muss mindestens zwei Jahre am Markt sein.
  • Energieeffizienzberatung der KfW Mittelstandsbank
    Im Rahmen des „Sonderfonds Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen“ der KfW werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen gewährt. Durch die Beratung werden Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen erarbeitet.