Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung als Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer?
Die Anerkennung von Schulungsveranstaltern sowie die Durchführung der Prüfungen im Gefahrgutbereich gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern (IHKs).
An die Durchführung von Gefahrgutschulungen werden hohe Anforderungen gestellt. Schulungsveranstalter müssen daher bestimmte fachliche, organisatorische und personelle Voraussetzungen erfüllen.
Alle wichtigen Informationen zum Anerkennungsverfahren inkl. der nötigen Antragsdokumente (ZIP-Datei · 3425 KB) haben wir für Sie zusammengestellt.
Unser Service für Sie:
Wir informieren und begleiten Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens.