Welche Voraussetzungen gelten für die Anerkennung als Schulungsveranstalter für Gefahrgutfahrer?

Die Anerkennung von Schulungsveranstaltern sowie die Durchführung der Prüfungen im Gefahrgutbereich gehören zu den gesetzlichen Aufgaben der Industrie- und Handelskammern (IHKs).
An die Durchführung von Gefahrgutschulungen werden hohe Anforderungen gestellt. Schulungsveranstalter müssen daher bestimmte fachliche, organisatorische und personelle Voraussetzungen erfüllen.
Unser Service für Sie:
Wir informieren und begleiten Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens.