CEMT-Genehmigungen

CEMT-Genehmigungen werden für den gewerblichen Güterverkehr zwischen Staaten des CEMT-Raumes benötigt, insbesondere bei Fahrten nach Osteuropa, auf den Balkan oder in die Türkei. Sie ermöglichen grenzüberschreitende Transporte einschließlich Transit- und Leerfahrten zwischen den Mitgliedsstaaten.

Wofür gilt die Genehmigung?

  • für Beförderungen zwischen zwei CEMT-Mitgliedsstaaten,
  • einschließlich Transitfahrten durch andere CEMT-Staaten,
  • sowie für bestimmte Drittlandsverkehre innerhalb des CEMT-Raums.

Welche Fahrten sind nicht zulässig?

  • Kabotageverkehre (Binnenverkehr innerhalb eines Staates),
  • Transporte zwischen einem CEMT-Mitgliedstaat und einem Nicht-Mitgliedsstaat.
Österreich, Griechenland und Italien fordern, dass die erste Fahrt aus dem Heimatstaat keine Leerfahrt sein dar

Was bedeutet die Regel 2 + 3 ?

Nach einer Fahrt aus dem Heimatstaat dürfen maximal drei beladene Fahrten zwischen CEMT-Staaten ohne Rückkehr in den Zulassungsstaat durchgeführt werden. Danach muss das Fahrzeug in den Heimatstaat zurückkehren.
Laufzeit und Nutzung
  • Die Gültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr.
  • Die Genehmigung ist fahrzeugbezogen und nicht übertragbar.
  • Sie darf nur mit lärm- und schadstoffarmen Fahrzeugen genutzt werden.
  • Seit 2026 werden CEMT-Genehmigungen ausschließlich digital ausgegeben.
Weitere Informationen stellt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bereit.

Wo gelten CEMT-Genehmigungen?

CEMT-Genehmigungen gelten in den folgenden Ländern:
Albanien (AL), Armenien (ARM), Aserbaidschan (AZ), Belarus (Weißrussland) (BY), Belgien (B), Bosnien und Herzegowina (BIH), Bulgarien (BG), Dänemark (DK), Deutschland (D), Estland (EST), Finnland (FIN), Frankreich (F), Georgien (GE), Griechenland (GR), Irland (IRL), Italien (I), Kroatien (HR), Lettland (LV), Liechtenstein (FL), Litauen (LT), Luxemburg (L), Malta (M), Moldau (MD), Montenegro (MNE), Niederlande (NL), Republik Nordmazedonien (NMK), Norwegen (N), Österreich (A), Polen (PL), Portugal (P), Rumänien (RO), Russische Föderation (RUS), Schweden (S), Schweiz (CH), Serbien (SRB), Slowakische Republik (SK), Slowenien (SLO), Spanien (E), Tschechische Republik (CZ), Türkei (TR), Ukraine (UA), Ungarn (H), Vereinigtes Königreich (UK).
Der Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes ist durch ein System von Genehmigungen geregelt.
Diese länderspezifischen Genehmigungen können unter bestimmten Voraussetzungen durch sog. CEMT-Genehmigungen ersetzt werden, die, die Abwicklung der grenzüberschreitenden Verkehre mit Drittstaaten wesentlich erleichtern.

Von welcher Behörde werden CEMT-Genehmigungen ausgegeben?

CEMT-Genehmigungen werden in der Bundesrepublik von der Außenstelle des BAG - zusammen mit dem Fahrtenberichtsheft - ausgegeben, in deren Bezirk der Unternehmer den Unternehmenssitz (Hauptniederlassung) hat. Die Anzahl der Genehmigungen ist begrenzt.