Beteiligung an Planverfahren

Die IHK für Rheinhessen erarbeitet zurzeit Stellungnahmen zu den aufgeführten Planverfahren.
Nutzen Sie als Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit zum Online-Kommentar, um Ihre Meinung bei der IHK für Rheinhessen vorzutragen. Hierbei handelt es sich nicht um eine öffentliche Stellungnahme gegenüber der Anhörungsbehörde.
Bitte beachten Sie, dass allein die von der jeweiligen Anhörungsbehörde öffentlich ausgelegten Planunterlagen vollständig und verbindlich sind. Falls Sie Ihre Anregungen rechtsgültig äußern möchten, müssen Sie dies immer auch schriftlich gegenüber der jeweiligen Anhörungsbehörde tun.
Bebauungspläne: