Lang-Lkw Streckennetz

Seit dem 1. Januar 2017 können Lang-Lkw mit einer Länge von bis zu 25,25 m im streckenbezogenen Dauerbetrieb auf Basis des bestehenden Positivnetzes fahren.
Dies bedeutet, dass Lang-Lkw nur auf den in der sogenannten Positivliste (Anlage 2 , LKWÜberlStVAusnV) aufgeführten Strecken fahren dürfen.  
Die Bundesländer prüfen dazu kontinuierlich Streckenwünsche interessierter Unternehmen auf Eignung und melden diese an den Bund. Das Streckennetz wird auf dieser Grundlage regelmäßig vom BMVI aktualisiert. Das Netz erstreckt sich jetzt über 15 Bundesländer.
Bis Ende 2016 war der Einsatz von Lang-Lkw in einem fünfjährigen Feldversuch getestet worden, bei dem die Chancen und Risiken dieser neuen Nutzfahrzeugkonzepte untersucht wurden. Aufgrund der positiven Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Feldversuchs durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte das BMVI zum 31.12.2016 die überwiegende Zahl der Lang-Lkw in den streckenbezogenen Dauerbetrieb überführt.
Ausführliche Informationen zu Fragen und Antworten zum Einsatz von Lang-Lkw  finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.