Verkehr und Logistik
Existenzgründung im Omnibusverkehr
- 1. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr mit Omnibussen
- 2. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Genehmigungserteilung
- 3. Fachkundeprüfung/Sachgebiete
- 3.1. Punkteverteilung – Gewichtung der Prüfungssachgebiete
- 4. Prüfungsvorbereitung
- 4.1. Schulungsveranstalter
- 5. Anmeldung zur Fachkundeprüfung
1. Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr mit Omnibussen
Die gewerbliche Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen (KOM) im Linien- oder Gelegenheitsverkehr sind nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) genehmigungspflichtig.
Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) und dessen Sonderformen ist die am Standort des Antragstellers zuständige obere Verkehrsbehörde:
Genehmigungsbehörde für den Linienverkehr mit Kraftomnibussen (KOM) und dessen Sonderformen ist die am Standort des Antragstellers zuständige obere Verkehrsbehörde:
- Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
Außenstelle Speyer
(Ansprechpartner: Herr Schaaf) St. Guido-Str. 17 | 67346 Speyer
Tel. 06232 626-1138 oder -1139
Der Gelegenheitsverkehr mit KOM (Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Mietomnibusse) ist ebenfalls genehmigungspflichtig und wird bei der unteren Verkehrsbehörde (Stadt- und Kreisverwaltungen) am Standort des Antragstellers beantragt.
2. Voraussetzungen an den Antragsteller für die Genehmigungserteilung
- Persönliche Zuverlässigkeit
Nachweis durch polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungs- und Gewerbezentralregister. - Finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenkapitalnachweis, bestätigt durch Bank oder Steuerberater in Höhe von nicht weniger als 9.000 € für das erste Fahrzeug und nicht weniger als 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug; Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft. - Fachliche Eignung (Verkehrsleiter)
Der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss die fachliche Eignung zur Führung eines Omnibusverkehrsunternehmens nachweisen.
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch:
- Eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Ihr Wohnsitz ist
oder - eine nachweisbare mindestens zehnjährige leitende, ununterbrochene Tätigkeit (Zeitraum: 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Omnibusverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter 3.) vermittelt haben. Entsprechende schriftliche Nachweise über die Tätigkeit sind der IHK Pfalz vorzulegen. Ergänzend kann ein persönliches Beurteilungsgespräch erforderlich werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie die Fachkundebescheinigung zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde. Die Gebühr für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde auf Grund einer leitenden Tätigkeit beträgt 200 €.
Weitere Informationen im Internet unter www.ihk.de/pfalz/verkehr
3. Fachkundeprüfung/Sachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und einer bis zu 30 minütigen mündlichen Prüfung:
Teil 1 (2 Std.): Schriftliche Fragen als Kombination von Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort
Teil 2 (2 Std.): Schriftliche Übungen / Fallstudie mit Kosten- Leistungsrechnung
Teil 3 (0,5 Std.): Mündl. Prüfung
Teil 2 (2 Std.): Schriftliche Übungen / Fallstudie mit Kosten- Leistungsrechnung
Teil 3 (0,5 Std.): Mündl. Prüfung
- Alle Teile müssen mit mindestens 50% der Punkte bestanden werden
- Wird ein Teil nicht bestanden muss die komplette Prüfung wiederholt werden
- Insgesamt müssen 60% der Gesamtpunktzahl (180 Punkte) erreicht werden
- Erreicht ein Teilnehmer/-in aus beiden schriftlichen Teilen 180 Punkte entfällt die mündliche Prüfung
Die Prüfung umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete
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A. Berufsbezogenes Recht
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B. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere
|
C. Verkehrs- und Betriebsdurchführung
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D. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung
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E. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung
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3.1. Punkteverteilung – Gewichtung der Prüfungssachgebiete
Sachgebiete | Schriftl. Fragen (Teil 1) (Pkte) |
Fallstudien (Teil 2) (Pkte) |
Mündl. Pfng. (Teil 3) (Pkte) |
---|---|---|---|
A. Recht |
24
|
21
|
15
|
B. Kfm. u. finanzielle Verwaltung |
48
|
42
|
30
|
C. Techn. Normen u. techn. Betrieb |
18
|
16
|
11
|
D. Verkehrssicherheit |
18
|
16
|
11
|
E. Grenzüberschr. Str.personenverkehr |
12
|
10
|
8
|
Punktzahl der Teilgebiete |
120
|
105
|
75
|
%-Anteil an der Gesamtpunktzahl |
40%
|
35%
|
25%
|
Gesamtpunktzahl
|
------- 300 Pkte. -------
|
||
Prüfungsdauer
|
2 Std.
|
2 Std.
|
max 0,5 Std.
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Erforderliche Mindespkt.zahl in jeder Teilprfng.
|
³60 Pkte.
|
³52,5 Pkte.
|
³37,5 Pkte.
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Gesamtbestehens- bzw –befreiungsgrenze: ³60 % der Gesamtpunktzahl
|
------- 180 Pkte. -------
|
4. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Lehr- und Übungsbücher / Online-Lernplattformen
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Verlag für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt) | 46282 Dorsten
Tel.02362 9740960 www.absv-hema.de
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Verkehrs-Verlag J. Fischer GmbH & Co. KG | 40215 Düsseldorf
Tel. 0211 99193-0 www.verkehrsverlag-fischer.de
|
Verlag Die Wirtschaft GmbH | 10407 Berlin
Tel. 030 42151-0
|
Online-Lernplattformen:
|
4.1. Schulungsveranstalter
Die folgenden Schulungsanbieter führen Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung in eigener Verantwortung durch. Weitere Informationen über Kursdauer und Termine erhalten Sie dort. Der Besuch einer Vorbereitungsschulung ist jedem Interessenten freigestellt.
Im Bezirk der IHK Pfalz:
Im Bezirk der IHK Pfalz:
- AVB-Seminare GmbH & Co.KG
Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
Tel. 05741 909925-0, info@avb-seminare.de, www.avb-seminare.de
Schulungsort: Rudolf-Diesel-Str. 11, 67105 Schifferstadt - Bildungsgemeinschaft des pfälzischen Verkehrsgewerbes
Burgstr. 40, 67659 Kaiserslautern
Tel. 0631 71003-24, klein@svg-pfalz.de, www.svg-pfalz.de
(eigenes Unterrichtsmaterial) - Schulungen auf Anfrage auch in Ludwigshafen
Außerhalb des IHK-Bezirks (Sort PLZ):
- Frank R. Bibow Verkehrsseminare
Dorfstr. 27 a, 26188 Edewecht, Tel. 04486 938844, Fax 04486 938845,
www.verkehrsseminare.de - Seminare für das Verkehrsgewerbe ABSV-HeMa UG (Haftungsbeschränkt)
Gahlener Str. 250, 46282 Dorsten, Tel. 02362 9740960, Fax 02362 9740962
info@absv-hema.de, www.absv-hema.de - GAB Gesellschaft für berufliche Ausbildung und Unternehmensberatung mbH
Metzer Str. 123, 66117 Saarbrücken, Tel. 0681 9250200205,
krauth@gab-saar.de - Verkehrsseminare Marbs
Lange Str. 12, 74177 Bad Friedrichshall, Tel. 0800 0 561561 (gebührenfrei),
Fax 0800 0 561999,
www.verkehrsseminare.com
(zertifizierte Bildungseinrichtung, Lehrgänge bundesweit)
Schulungsstätte: Sirius Business Park Mannheim, Carl-Reuther-Str. 1,
68305 Mannheim-Waldhof - IBA Institut für berufliche Ausbildung GmbH
Hebelweg 6, 76275 Ettlingen, Tel. 0800 1002310 (gebührenfrei)
5. Anmeldung zur Fachkundeprüfung
Die Anmeldung zur Prüfung bei der IHK Pfalz erfolgt online durch eine verbindliche Anmeldung über diesen Link.