Ausweitung der Nachweispflicht auf 56 Tage
Seit dem 31. Dezember 2024 müssen Fahrer von Nutzfahrzeugen Nachweise über ihre Arbeits-, Lenk-, Bereitschafts- und Ruhezeiten für den aktuellen Tag sowie die vorausgehenden 56 Tage mitführen. Diese erweiterte Mitführungspflicht zielt darauf ab, die Kontrolle von Wochenruhezeiten im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zu verbessern und ermöglicht es den Behörden, umfassendere Überprüfungen durchzufürhen. Fahrer müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Daten für diesen Zeitraum griffbereit haben, um bei Kontrollen entsprechende Nachweise vorlegen zu können.