Ausweitung der Nachweispflicht auf 56 Tage
Ab dem 31. Dezember 2024 wird die Nachweispflicht für Fahrerinnen und Fahrer von 28 Tagen auf 56 Tage verlängert.
Gleichzeitig werden neue Fahrerkarten eingeführt, die ebenfalls Daten für einen Zeitraum von 56 Tagen aufzeichnen können.
Die bereits ausgestellten Fahrerkarten, die Daten für 28 Tage speichern, bleiben bis zu ihrem offiziellen Ablaufdatum weiterhin gültig.
Entgegen der weit verbreiteten Annahme speichert eine Fahrerkarte nicht nur die Daten der letzten 28 Tage. Tatsächlich werden die Daten des Tachographen so lange auf der Fahrerkarte gespeichert, bis deren Speicher voll ist. Erst dann werden die ältesten gespeicherten Daten überschrieben.
Ab dem 31. Dezember 2024 können Fahrerinnen und Fahrer mit den weiterhin gültigen Fahrerkarten somit auch den Nachweiszeitraum von 56 Tagen abdecken.