Warnung vor Fake-Rechnungen einer Zentralen Zahlstelle

Aktuell kommt es zu Massenaussendungen von täuschend echt aussehenden Zahlungsaufforderungen einer Zentralen Zahlstelle, angeblich von einem Amtsgericht mit offiziellem Wappen. Der angebliche Sitz ist unterschiedlich: mal Frankfurt, mal Berlin, mal Leipzig, mal Hamburg. Bei dem Frankfurter Formular ist auffallend, dass das Amtsgerichts-Wappen des Landes NRW abgedruckt ist.
Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) warnt vor gefälschten Kostenrechnungen im Zusammenhang mit Handelsregisterbekanntmachungen. Die aktuellen Formularaussendungen sind bundesweit im Umlauf.
Bei den gefälschten Kostenrechnungen sind die angegebenen Bankverbindungen (IBAN beginnt mit IE, NL, BE, IT usw. – d.h. die angegebene Kontoverbindung führt ins Ausland), die Höhe der geltend gemachten Kosten (diese liegen regelmäßig weit über den üblichen Kosten) und das sehr kurzfristige Zahlungsziel (innerhalb weniger Tage) ein erstes Indiz dafür, dass es sich hierbei um eine Fälschung handelt.
Treffen diese Kriterien auf Ihre Zahlungsaufforderung zu, ignorieren Sie die Rechnung und zahlen Sie unter keinen Umständen Geld auf das angegebene Konto ein!
Wenden Sie sich, wenn Sie eine solche Rechnung erhalten haben, gerne mit einer Kopie des Dokuments an ihre IHK oder direkt an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., um eine Rückverfolgung zu ermöglichen.
Weitere Informationen sowie ein Muster einer gefälschten Zahlungsaufforderung stellt der DSW auf seiner Internetseite zur Verfügung: Gefälschte Rechnungen der Zentralen Zahlstelle Justiz | Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (dsw-schutzverband.de)