Was tun gegen Produktpiraterie?

Produktpiraterie ist eine strafbare Handlung, bei der Produkte illegal nachgeahmt oder vervielfältigt werden. Die Schäden durch Plagiate werden weltweit auf bis zu 660 Milliarden EUR geschätzt und jährlich gehen in Deutschland bis zu 70.000 Arbeitsplätze verloren.

Welche Formen der Produktpiraterie gibt es?

Sklavische Fälschung
Das Produkt wird so originalgetreu wie möglich kopiert. Kopiert werden auch Verpackung und Markenname.
Klassische Fälschung
Dabei werden oft qualitativ minderwertigere Materialien verwendet, was erhebliche Gefahren für den Kunden bergen kann.
Produkt-Plagiat
Der Markenname wird durch einen ähnlich klingenden, oft auch ähnlich geschriebenen Namen ersetzt. Beispiel: „Diesel” Jeans werden als „Deisel” Jeans angepriesen.
Raubkopie / Schwarzkopie
Urheberrechtliche geschützte Materialien, wie Software, Musik oder Filme werden ohne Lizenz vervielfältigt.

Welche Folgen kann Produktpiraterie haben?

Sicherheit / Qualität
Originalhersteller investieren Zeit und Geld in die Entwicklung qualitativ hochwertiger Markenprodukte. Die Qualität der Produkte und die Sicherheit im Umgang mit diesen Produkten sind dabei wesentliche Kaufkriterien. Doch wer garantiert dafür, dass die Plagiate die gleichen Qualitätsstandards erfüllen? Kinderspielzeug mit Weichmachern, Kettensägen mit erheblichen Sicherheitsrisiken oder Medikamente ohne jedwede Wirkung sind nur ausgewählte Beispiele für Fälschungen, die den Geldbeutel des Kunden schröpfen und auch dessen Gesundheit gefährden können.
Arbeitsplätze
Den betroffenen Originalherstellern entstehen Mehraufwendungen für die Bekämpfung der Produktpiraterie sowie teils dramatische Umsatzeinbußen, welche die Firmen in die Krise führen und zigtausende Arbeitsplätze jährlich vernichten.
Imageschaden
Der Schaden durch Produktpiraterie kann sich auf zukünftige Kaufentscheidungen der Kunden auswirken. Käufer, die nicht bemerken, dass es sich beim „Schnäppchen„ um ein Plagiat handelt, werden enttäuscht vom Produkt des vermeintlichen Originalherstellers sein und dieses ggf. in ihre nächste Kaufentscheidung nicht mehr mit einbeziehen.

Wie kann man sich vor Produktpiraterie schützen?

Wesentlichen Schutz bietet ein reglementierter Zugang zu unternehmensinternen Informationen und Forschungsergebnissen. Dies kann soweit gehen, dass Unternehmen bewusst auf Patente verzichten. Denn das derzeitige Recht sieht vor, dass der Hersteller 18 Monate nach der Patentanmeldung die Konstruktionspläne seiner Erfindung offen legt. So erweisen sich - gerade im Maschinenbau - Patentschriften als wahre Fundgrube für Markendiebe.
Um sich vor einem (sklavischen) Nachbau zu schützen, gibt es technische Möglichkeiten, die eine eindeutige Unterscheidung zwischen Original und Plagiat erlauben - Hologramme, Etiketten oder Magnetstreifen. Doch selbst diese Kennzeichnungsmittel werden häufig von Fälschern imitiert. Ein anderer Hebel setzt auf der Kundenseite an und liegt in der Sensibilisierung für das Thema Produktpiraterie.

Was können betroffene Originalhersteller tun?

Zu unterscheiden ist zwischen den Sanktionsmöglichkeiten eines betroffenen Unternehmens und den Instrumentarien des Zolls.
Das betroffene Unternehmen kann – vorausgesetzt, das Produkt wurde durch die gesetzlich zulässigen Verfahren geschützt – Ansprüche aus der Verletzung gewerblicher Schutzrechte herleiten. Auch kann es Ansprüche aus der Verletzung des Wettbewerbrechts haben. Sollte ein Unternehmen Plagiate seiner eigenen Produkte im Handel entdecken, sollte es möglichst viele Beweise sammeln, z.B. das Plagiat selbst, Verpackungen, Beschreibungen und Werbematerialien, um in einem nächsten Schritt die zuständigen Behörden zu informieren.
Die Ansprüche sind von der Art des Vergehens und der jeweiligen Schwere abhängig. Exemplarisch können folgende Ansprüche Gegenstand einer Prüfung sein:
  • Unterlassungsanspruch, Schadenersatzanspruch
  • Vernichtungsanspruch
  • Auskunftsansprüche (z.B. über die Herstellung und den Vertriebsweg des Plagiats)
Das Instrumentarium des Zolls ist die Grenzbeschlagnahmung. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen seiner Registrierung der Schutzrechte nachgekommen ist und der begründete Verdacht besteht, dass es in mindestens einem dieser Schutzrechte durch den Import oder Export von Waren verletzt wurde. Der Zoll hält die fragliche Ware lediglich zurück. Die Originalhersteller beurteilen in diesem Fall, ob es sich um Originalware oder Plagiat handelt.

Wer hilft im Kampf gegen Produktpiraterie?

Die Initiative „Messe Frankfurt - against copying” setzt auf die Information der Betroffenen und thematisiert effektive Schutzmöglichkeiten sowie deren Durchsetzung. Getreu diesem Konzept hat das amerikanische Handelsministerium für die von ihr betreuten Messen eine Aktion mit dem Titel „Stop Trade in Fakes” gestartet.
Der Aktionskreis Plagiarius e.V. prämiert die auffälligsten und dreistesten Fälschungen. Übergeben wird die Negativtrophäe jedes Jahr bei der Messe „Ambiente” in Frankfurt am Main, der weltweit wichtigsten und größten Konsumgütermesse.
Weiterführende Informationen gibt die Innovationsberatung der IHK für Rheinhessen.