Verschiebung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Teil 1 des sog. Omnibusses I zur Nachhaltigkeit hat das Verfahren absolviert und ist nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 17. April 2025 in Kraft getreten. Dieser Teil des Omnibus-Pakets verschiebt teilweise die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und die Umsetzungs- und Anwendungsfristen der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Änderungen an den zwei europäischen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.
Mit diesen Änderungen wird die Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive/CSRD, (EU) 2022/2464) für Unternehmen der 2. Welle und 3. Welle um jeweils zwei Jahre verschoben.
  • Unternehmen der sog. 2. Welle: große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften, Mutterunternehmen einer großen Gruppe, vgl. Änderung von Art. 5 Abs. 2, 1. Unterabsatz, lit. b der Richtlinie (EU) 2022/2464: Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
  • Unternehmen der sog. 3. Welle: kleine und mittlere kapitalmarktorientierte Gesellschaften, bestimmte kleine und nicht komplexe Institute, bestimmte firmeneigene Versicherungsunternehmen, vgl. Änderung von Art. 5 Abs. 2, 1. Unterabsatz, lit. c: Nachhaltigkeitsberichtspflicht für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2028 beginnen.
  • Entsprechende Änderungen auch für Emittenten nach Art. 5 Abs. 2, 3. Unterabsatz lit. b und lit. c.
Für die Unternehmen der sog. 1. Welle sind keine Änderungen vorgesehen. Das sind große Kapitalgesellschaften und ihnen gleichgestellte haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Mutterunternehmen einer großen Gruppe mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Der zweite Teil des Omnibus-Pakets I enthält Vorschläge für eine Veränderung des Anwendungsbereichs der Berichterstattung und der inhaltlichen Anforderungen der CSRD. Die Beratungen darüber haben nun im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments begonnen.