Informationspflichten gegenüber Teilnehmern an Teilqualifikationen


gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit dem Angebot der IHK, Kompetenzfeststellungen für Teilqualifikationen zu organisieren und durchzuführen.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
IHK für Rheinhessen, vertreten durch Hauptgeschäftsführer Günter Jertz
Schillerplatz 7 
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-0
E-Mail: Service@rheinhessen.ihk24.de

3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Alexa Gádi
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-1305
E-Mail: datenschutz@rheinhessen.ihk24.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um die Kompetenzfeststellungen zum Erwerb der Teilqualifikati-on durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Kompetenzfestellung einschließlich des Ergebnisses der Kompetenzfeststellung sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet. Sofern Sie Empfänger der Rechnung sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet. 
Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Ergebnis der Kompetenzfeststellung
  • ggf. Kommunikationsdaten
  • ggf. Unternehmen, Position im Betrieb
  • Praktikumsbetrieb
  • Praktikumsbetreuer
  • Präsentationsthema
  • Durchführungszeit
  • Lehrgangstitel
  • Unterschrift
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung 
  • mit der Durchführung und Abwicklung der Kompetenzfestellung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an die Mitglieder des Kompetenzfeststellungsteams.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Kompetenzfeststellung werden die schriftlichen Kompetenzfeststellungsprotokolle und Unterlagen 1 Jahr im Original aufbewahrt. Die Ergebnisprotokolle der Kompetenzfeststellung werden für mind. 2 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

8. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: 
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497

9. Quelle der Daten
Hat Ihr Maßnahmeträger bzw. Ihr Arbeitgeber Sie zur Kompetenzfeststellung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.

10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die IHK für Rheinhessen benötigt Ihre Daten, um die Kompetenzfeststellung für Teilqualifikationen ordnungsgemäß zu organisieren und durchzuführen.  
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann eine Kompetenzfeststellung durch die IHK nicht erfolgen.