Muster-Informationspflichten gegenüber Antragstellern auf öffentlichen Bestellung und Vereidigung als Sachverständige


gem. Art. 13

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dies schließt den Fall eines erfolgreichen Antrages, einer anschließenden Benennung sowie die Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Internet und im Mitgliedermagazin der IHK Rheinhessen ein.

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
IHK für Rheinhessen, vertreten durch Hauptgeschäftsführer Günter Jertz
Schillerplatz 7 
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-0
E-Mail: Service@rheinhessen.ihk24.de

3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Alexa Gádi
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-1305
E-Mail: datenschutz@rheinhessen.ihk24.de

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag zu bearbeiten und im Falle einer öffentlichen Bestellung gesetzliche Aufsichtspflicht der IHK Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Teile Ihrer Daten (Kontaktdaten) sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite und im Mitgliedermagazin der IHK Rheinhessen sowie unter www.svv.ihk.de veröffentlicht werden. Außerdem soll die IHK Rheinhessen  Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen, zum Zwecke der Erstellung von Gutachten übermitteln können. Ihre Daten werden zudem zur Gebührenbescheiderstellung verarbeitet.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
a)    Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht: 
Art. 6 Abs.1 c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 3, 5 Abs. 2, 19, 20 SVO der IHK Rheinhessen  
b)    Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung in dem Mitgliedermagazin der IHK Rheinhessen  „Report“
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO; §§ 8, 22 Abs. 2 SVO der IHK Rheinhessen 
c)    Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet:
Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO (Einwilligung) 
d)    Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potenzielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen): Art. 6 Abs. 1 e DSGVO.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • Mitarbeiter der Rechtsabteilung der IHK
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO, § 5 Abs. 2 SVO.   
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.

6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Daten zu Ihrem Antrag auf Bestellung zum Sachverständigen werden zwei Jahre nach Erlöschen der Bestellung gelöscht, es sei denn es besteht ein anhängiges Widerspruchs- oder Klageverfahren. Die Unterlagen zur Benennung gegenüber Gerichten werden spätestens nach zwei Jahren gelöscht.

8. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die/den behördliche/n Datenschutzbeauftragte/n.
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden: 
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO i.V.m. § 36 GewO und der Sachverständigenordnung der IHK. 
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Ihren Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung nicht bearbeiten und würde ihn nach fruchtloser Aufforderung zur Übermittlung der erforderlichen Daten ablehnen. Im Falle einer bereits erfolgten öffentlichen Bestellung könnte die IHK diese bei einem nachhaltigen Verstoß gegen die Mitteilungs- und Anzeigepflichten im Sinne von §§ 19 und 20 SVO der IHK gem. 23 SVO widerrufen.