Nr. 1453362

Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse

Unter Mehrarbeit ist die Überschreitung der regelmäßigen tariflichen, betrieblichen oder einzelvertraglichen Arbeitszeit zu verstehen Überstunden leistet der Arbeitnehmer, der über die für sein Beschäftigungsverhältnis geltenden Arbeitszeiten hinaus arbeitet.

Das Merkblatt befasst sich mit der Frage, in welchem Umfang Nebentätigkeiten des Arbeitsnehmers genehmigungspflichtig sind und inwieweit gesetzliche und einzelvertragliche Grenzen für nebenberufliche Tätigkeiten bestehen. Darüber hinaus werden die Auswirkungen unzulässiger Nebentätigkeiten aufgezeigt und ein Überblick über die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen gegeben.

Mini-Jobs und Geringfügige Beschäftigung.

In jedem Arbeitsverhältnis besteht für den Arbeitgeber ein Interesse daran, die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer in verschiedener Hinsicht zu kontrollieren. Große Bedeutung hat dabei in der Praxis die Kontrolle zur Vermeidung von Vermögensdelikten.