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Allgemeine Informationen

Grundsätzlich erhält jeder Arbeitnehmer ab 18 Jahren den gesetzlichen Mindestlohn.

Wann darf ich als Arbeitgeber einen Minderjährigen beschäftigen? Welche Besonderheiten ergeben sich für ein solches Beschäftigungsverhältnis? Was muss ich als Arbeitgeber beachten?

Erfahren Sie mehr über den Anspruch von Praktikanten auf Mindestlohn, Ausnahmen hierzu und die Einstufung von Studien-/Abschlussarbeiten.

Die wichtigsten Inhalte des AGG und eine Bewertung

Neben Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften erteilt auch das Tarifregister Auskünfte zu geltenden Tarifverträgen. Das Tarifregister Rheinland-Pfalz wird geführt beim Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung, Moltkestraße 19, 54292 Trier, Tel.: 0651 14 47-231.

Sandra Döll
Referentin Recht