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Ein Chatbot (ChatGPT) – viele Facetten

Es ist wichtig klare Rahmenbedingungen für einen rechtssicheren Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen zu schaffen.
ChatGPT ist in aller Munde. Der intelligente Chatbot versetzt Wirtschaft und Gesellschaft ins Staunen – und in Besorgnis zugleich. Er kann sekundenschnell Texte formulieren, Recherchen durchführen, Inspiration liefern und Aufgaben lösen. Für viele Unternehmen bietet das Chancen – nicht zuletzt die Aussicht auf hohe Effizienzgewinne. Gleichzeitig hat die Anwendung eine breite Debatte darüber ausgelöst, welche Regeln für einen sicheren und vertrauenswürdigen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) nötig sind. Denn mit der Technologie gehen neue Rechtsfragen, Risiken und Herausforderungen einher. In Brüssel wird bereits seit mehr als zwei Jahren an einer entsprechenden Gesetzesgrundlage gearbeitet.

Klare Regeln für Künstliche Intelligenz (KI)

Die EU-Kommission hat im April 2021 den Entwurf für ein "Gesetz über Künstliche Intelligenz", den sogenannten Artificial Intelligence Act (AI-Act), vorgelegt. Der Entwurf unterscheidet KI-Anwendungen nach verschiedenen Risikoklassen und knüpft an diese unterschiedliche Anforderungen an – zum Beispiel in Bezug auf Datenqualität oder Transparenzpflichten. Je höher die Risikoklasse, desto strenger sind die Anforderungen. Ziel ist es, die Sicherheit und das Vertrauen in KI-Anwendungen zu stärken.
Für die Wirtschaft ist das von hoher Bedeutung, denn hiervon wird abhängen, wie hoch der Erfolg und die Akzeptanz der Technologie ist. Viele Unternehmen befassen sich derzeit mit der Frage, ob sie in KI-Technologien investieren sollen. 

Die Zeit läuft

Bis ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen in Anwendung tritt, wird es noch dauern. Wenn alles nach Plan läuft, könnten die Verhandlungen 2024 ihren Abschluss finden. Nach dem Inkrafttreten des AI-Act dauert es voraussichtlich noch zwei weitere Jahre bis zur vollständigen Anwendbarkeit. Für viele Unternehmen ist das zu lange. Sie benötigen Klarheit und Unterstützung bei Rechtsfragen der Anwendung, zum Beispiel durch Handlungsleitfäden. Auch Rahmenbedingungen für den datenschutzkonformen Einsatz sollten zügig auf den Weg gebracht werden, zum Beispiel mehr Transparenz über den Ort der Datenverarbeitung und den Umgang mit personenbezogenen Daten. Auf nationaler Ebene befasst sich derzeit eine Taskforce der Datenschutzkonferenz mit dem Thema.

Betrieblicher Umgang mit KI

Wichtig ist jetzt, dass sich Unternehmen mit den Chancen und möglichen Risiken vertraut machen und die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen beim Einsatz von KI-Anwendungen wie ChatGPT beachten. Zum Beispiel sollten sich Mitarbeitende über die aktuellen urheber- oder datenschutzrechtlichen Risiken informieren und sicherstellen, dass sie keine Rechtsverletzungen begehen. 

DIHK fordert zügige Digitalisierung im Gesundheitssektor

"Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Impulse aus der Krise für eine stärkere Digitalisierung zu nutzen. In der Telemedizin hat die Praxis bereits bewiesen, dass es funktioniert", sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks.

Elektronische Patientenakte hätte in der Pandemie geholfen

Bereits vor der Corona-Pandemie sind der DIHK-Analyse zufolge wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die zur Bewältigung der Krise allerdings noch nicht voll genutzt werden konnten – beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA). Sie sollte in den Basisfunktionen bereits ab 2021 und mit weiteren Funktionen wie einem digitalen Impfnachweis ab 2022 zur Verfügung stehen, sodass Versicherte dabei auch über das Smartphone auf ihre Daten zugreifen können.

Wertschöpfung und Jobs durch Digitalisierung

Durch eine konsequente Nutzung der Digitalisierung können zum einen Wertschöpfung und Arbeitsplätze durch Innovationen in Deutschland entstehen. Zum anderen würde sich auch die Versorgung insgesamt verbessern: Zum Beispiel könnte Künstliche Intelligenz (KI) helfen, seltene Erkrankungen leichter zu diagnostizieren.
Wenn Telemonitoring bei chronischen Krankheiten flächendeckend genutzt würde, könnten therapeutische Maßnahmen schneller eingeleitet werden. Das unterstützt die Fachkräftesicherung der Wirtschaft insgesamt, wenn die Beschäftigten gesünder und krankheitsbedingte Ausfallzeiten kürzer und seltener sind.

Gesundheitsforschung stärken

Der DIHK fordert deshalb, dass das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz zügig umgesetzt wird und dabei die private Forschung einbezogen sowie deren Bedarfe berücksichtigt werden. Dercks: "Der neue Rechtsrahmen sollte die Abgabe und Nutzung von Gesundheitsdaten über die gesamte Versorgungskette eindeutig und auch möglichst bundesweit einheitlich regeln – unter Berücksichtigung des geplanten europäischen Gesundheitsdatenraumes. Nur so lässt sich ein grenzüberschreitender Datenzugang sicherstellen und das volle Potenzial ausschöpfen." 
Weitere Informationen finden Sie im DIHK-Positionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und auf der Seite des DIHK.

IT-Sicherheitskennzeichen geht an den Start

Das freiwillige IT-Sicherheitskennzeichen des BSI bietet Herstellern und Dienstanbietern ab sofort die Möglichkeit, die Sicherheitseigenschaften von Produkten gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern transparent zu machen. Als erstes wird das für Breitbandrouter und E-Mail-Dienste möglich sein. 
Um ein IT-Sicherheitskennzeichen zu erhalten, sichern Hersteller im Rahmen einer Eigenerklärung zu, dass sie die zugrundliegenden Sicherheitsanforderungen geprüft haben und erfüllen. Anschließend führt das BSI eine Plausibilitätsprüfung der Eigenerklärung durch. Im Nachgang prüft die BSI–Marktaufsicht anlassbezogen und anlasslos, ob die zugesicherten Eigenschaften tatsächlich erfüllt werden.
Über einen auf dem IT-Sicherheitskennzeichen abgebildeten QR-Code und Link können die Verbraucher eine individuelle Produktinformationsseite aufrufen. Dort sind Informationen zu den  zugesicherten Sicherheitseigenschaften hinterlegt sowie aktuelle Hinweise zur Sicherheit des Produkts z.B. zu Updates oder Handlungsempfehlungen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte zudem an:
Dr. Katrin Sobania
sobania.katrin@dihk.de
030 20308-2109