Nutzung von privaten 5G-Frequenzen durch Unternehmen

Unternehmen können einen Antrag auf die Nutzung von privaten 5G-Frequenzen stellen.
Thomas Jarzombek, Beauftragter des BMWK für die Digitale Wirtschaft und Startups: „Deutschland gehört damit zu den globalen Vorreitern bei der privaten Nutzung von 5G. Wir legen hier das Fundament für disruptiven Wandel. Die lokalen Frequenzen erlauben Unternehmen es jetzt, von Tag eins an ein eigenes Netz aufzubauen. Bisher waren Unternehmen von der Versorgung durch Telekommunikationsanbieter abhängig. Das ist ein großer Schritt nach vorn. Es ist sogar möglich, was bislang undenkbar war: Mobilfunknetze aufzubauen, vom Internet getrennt. Das bietet ein ganz neues Niveau an Sicherheit."
Es wurden Frequenzen im Bereich von 3,7 GHz bis 3,8 GHz reserviert, um die 5G-Technologie und die Anwendung vor Ort zu beleben. So können Unternehmen eigene 5G-Netze durch eine Lizenz errichten. Dies bietet gerade in der industriellen Anwendung große Chancen und technische Vorteile. Dies ohne auf öffentliche Mobilfunknetze zurückgreifen zu müssen.
Mehr zum Thema wie z. B. die Gebühren der Frequenzen für lokale Anwendungen sind in der Frequenzgebührenverordnung festgelegt. Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Bundesnetzagentur.