Wie Sie Ihr Russland-Geschäft in Krisenzeiten absichern können

Wir haben für Sie eine Hotline eingerichtet unter 06131 262-1700. Darüber hinaus hält das Russland-Kompetenzzentrum der IHK Koblenz weitere Informationen für Sie bereit.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übt im Bereich der Außenwirtschaft Aufgaben der Exportkontrolle aus. Diese dienen unter anderem dazu, Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu schützen. Dazu zählen die EU-Sanktionen. Das BAFA informiert online zu den Sanktionen und stellt eine Telefonhotline zum Russland-Embargo zur Verfügung: 06196 908-1237.
Informationen zu den Sanktionen gegen Belarus
Informationen zu den Sanktionen gegen Russland
Der Russland-Ukraine-Konflikt verursacht große Unsicherheiten in Bezug auf die wirtschaftlichen Beziehungen der in Russland aktiven Unternehmen. An dieser Stelle finden Sie daher unsere Empfehlungen zur Vertragsgestaltung mit Russland.

Musterklausel verwenden

Als Hilfestellung für die Vereinbarung aufschiebend bedingter Verträge, empfiehlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation (Stand März 2021, wird zur Zeit überarbeitet) eine entsprechende Musterklausel in den Vertrag aufzunehmen, welche das Unternehmen für den Fall eventuell auftretender Genehmigungserfordernisse absichert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Musterklausel lediglich um eine rechtlich unverbindliche Version handelt, welche eine eigenverantwortliche Einzelfallprüfung nicht ersetzt.
Durch Verwendung dieser Musterklausel machen Sie jedenfalls deutlich, dass Sie sich über das Bestehen (eventueller) Genehmigungserfordernisse im Klaren sind und eine rechtliche Bindung nur eingehen wollen, wenn die konkret erforderliche Genehmigung erteilt wird.
Musterklausel:

(Deutsch)
Es wird vereinbart, dass das rechtsverbindliche Zustandekommen dieses Vertrages unter der aufschiebenden Bedingung steht, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Deutschland, die erforderliche(n) Genehmigung(en) für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe und/oder die Ausfuhr der unter ... bezeichneten Güter/Technologien zur Verwendung in Russland alternativ an ... (Russische Person/Organisation/Einrichtung) erteilt.

(Englisch)
It is hereby expressively stated that the legally binding conclusion of this contract is subject to the condition precedent that a prior authorization for the sale, supply,
transfer, and/or export of the goods/technology listed in section ... for use in Russia alternatively to ... (Russian person, entity or body) is granted by the Office of Economic
Affairs and Export Control (BAFA), Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn, Germany.

Sanktionslistenprüfung

Bitte denken Sie auch an die entsprechende Prüfung der Sanktionsliste und daran, die Prüfung ordnungsgemäß zu dokumentieren. 
Die Liste der EU Resolution 881/2002 zur Prüfung verdächtiger Personen und Gruppen ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens zu beachten. Danach darf kein Wirtschaftsbeteiligter Geld für Waren, Dienstleistungen, Gehälter etc. an Personen/Unternehmen auszahlen, die auf den Sanktionslisten geführt werden. Ebenso dürfen keine Produkte sowie wirtschaftliche Ressourcen bereitgestellt werden, anhand derer wiederum finanzielle Mittel freigesetzt werden könnten. Immobilien sind weder von auf den Sanktionslisten geführten Personen zu kaufen, zu verkaufen noch an sanktionierte Personen gewerblich zu vermieten.
Unter Beachtung der obigen EU-Resolution 881/2002 kann hier eine Prüfung von verdächtigen Personen oder Organisationen schnell und einfach vorgenommen werden.
Quelle: Justizportal des Bundes und der Länder
Die vorstehenden Informationen haben wir für Sie aktuell recherchiert. Trotz aller Sorgfalt können wir für den Inhalt keine Haftung übernehmen.

Zahlungsverkehr Russland

SWIFT – Teilausschluss
Was ist SWIFT?
SWIFT ist die Abkürzung für "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication". Die Organisation stellt die technische Infrastruktur, damit Finanzinstitute bei Geldtransfers über Landesgrenzen hinweg sicher miteinander kommunizieren können.
Der Teilausschluss
Der Teilausschluss ausgewählter russischer Banken von SWIFT wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Kommission, Frankreichs, Deutschlands, Italiens, des Vereinigten Königreichs, Kanadas und der Vereinigten Staaten beschlossen. So werden alle russischen Banken, die bereits von der internationalen Gemeinschaft sanktioniert sind, vom globalen Finanzsystem abgeschnitten. Somit sind auch keine Zahlungen an Russland möglich, bspw. für Gasexporte. Dieser Schritt führt dazu, dass der Handel mit Russland extrem eingeschränkt wird. Bei einem SWIFT- Bann ist es sehr schwierig die Geschäfte mit Russland aufrechtzuerhalten. Teilweise können Geschäfte über westliche Banken und deren Tochtergesellschaften in Russland abgewickelt werden. Hier gilt es sich als Unternehmer gründlich zu informieren.
Q&A zu Russland-Sanktionen (ahk.de)
Welche Banken sind ausgeschlossen?
Die EU schließt neben der russischen Zentralbank Rossii weitere Banken von SWIFT aus. Dies geht aus dem Amtsblatt L063 hervor.
Können Waren nach Russland geliefert werden?
Die EU beschließt laufend neue Sanktionen gegen Russland. Beachten Sie, dass sich aufgrund der aktuellen Lage täglich Änderungen ergeben können. Unabhängig von den Regelungen empfehlen wir Ihnen bei Geschäften mit Russland sich zunächst die Fragen zu stellen,
  • ob der Empfänger vom Embargo betroffen ist?
  • ob Zahlungen noch ankommen? Hierzu kann die kontoführende Bank genauere Auskünfte geben.
  • ob der Transport stattfinden kann?
Wir haben wir Ihnen ein Prüfschema aufbereitet, welches Ihnen anhand von 8 Fragen eine Entscheidungsgrundlage bietet: Russland Geschäft ja / nein? In 8 Schritten zur Warenlieferung nach Russland (PDF-Datei · 581 KB)
Grundsätzlich umfasst der Güterbegriff Waren, Software und Technologie. Die Ergänzungen der Embargoverordnung (EU) 833/2014 sind fett dargestellt. Die neuen Anhänge der Verordnung 833/2014 sind in der Änderungsverordnung 2022/328 vom 25. Februar 2022 (Amtsblatt L049) zu finden.
Besteht nach der Prüfung dieser acht Schritte kein Verbot bzw. keine Genehmigungspflicht ist eine Lieferung grundsätzlich möglich. Beachten sie, dass hier keine Dienstleistungen betrachtet werden und auch die grundlegende Frage der Zahlung sowie des Transportes nicht berücksichtigt werden.
Bitte berücksichtigen Sie, dass diese Prüfschritte unverbindlich sind und von uns mit größter Sorgfalt zusammengestellt wurden, trotzdem können wir keine Gewähr dafür übernehmen.

Weiterführende Informationen

Reisen

Reisewarnungen Ukraine & Russland
Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor Reisen in die Ukraine und fordert zur Ausreise auf:
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. Deutsche Staatsangehörige sind dringend aufgefordert, das Land zu verlassen. In der Ukraine finden Kampfhandlungen und Raketenangriffe statt. Falls Sie das Land nicht auf einem sicheren Weg verlassen können, bleiben Sie vorläufig an einem geschützten Ort. Eine Evakuierung durch deutsche Behörden ist derzeit nicht möglich.
Sie erreichen die Krisenhotline des Auswärtigen Amts unter +49 (0) 30 / 5000 3000.
Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)
In die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes können sich alle deutschen Staatsbürger eintragen, die sich vorübergehend im Ausland befinden. Mitreisende Familienmitglieder des gleichen Haushaltes – auch ohne deutsche Staatsangehörigkeit – können als Begleitperson eingetragen werden. Die Registrierung wird allen Deutschen empfohlen - unabhängig vom Ort und der Dauer des Aufenthalts im Ausland. Über die Registrierung können die Auslandsvertretungen mit Deutschen im Gastland bei akuten Krisen in Kontakt treten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Auswärtigen Amtes.

Hilfsaktionen für die Ukraine

#WirtschaftHilft
Hilfsgüter liefern, Geflüchtete unterstützen, Geld spenden – viele Unternehmen helfen Menschen aus der Ukraine.
Unter #WirtschaftHilft bündeln und begleiten die IHKs die Aktionen. Wie sich Unternehmen einsetzen und hilfreiche Tipps: Russland-Geschäft
https://bit.ly/3HCkmIi
Das Deutsch-Ukrainische Forum, gemeinsam mit dem Ost-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft und der Deutsch-Ukrainischen Industrie- und Handelskammer rufen Sie dazu auf, sich an der Hilfsaktion der Johanniter-Unfall-Hilfe zu beteiligen, um Lebensmittel und andere Hilfsgüter schnell an Bedürftige in der Ukraine zu verteilen.
Spendenkonto:
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
BIC: BFSWDE33XXX
IBAN: DE94 3702 0500 0433 0433 00
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: SupportUkraine