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Der Warenursprung

Der Warenursprung entscheidet über Zollvorteile, Einfuhrbeschränkungen und die Markierung von Produkten und ist damit ausschlaggebend für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Man unterscheidet drei Ursprungsarten:
  • der präferenzielle Ursprung, der durch Handelsabkommen Zollvergünstigungen ermöglicht,
  • der nichtpräferenzielle Ursprung, der für die Handelsregulierung relevant ist, und
  • die Warenmarkierung ("made in…"), die der Verbraucherinformation dient.
Diese Differenzierung macht den internationalen Warenverkehr rechtssicher und gestaltet ihn effizient. In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Thema Warenursprung im Außenhandel.

Ursprungsregeln, Bescheinigung von Ursprungszeugnissen sowie weitere Informationen.

Mit einer Lieferantenerklärung gibt ein Lieferant eine Erklärung über die Präferenzursprungseigenschaft einer Ware ab.

Die Ermittlung des richtigen Warenursprungs ist häufig schwierig. Eine verbindliche Ursprungsauskunft kann Klarheit schaffen.

Exporteure in Entwicklungsländern müssen Registrierter Exporteur werden, sonst fällt beim Import in die EU Regelzoll an.

2019 haben sich die EU und der Großteil der übrigen Mitgliedsstaaten des „Regionalen Übereinkommens über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM)“ auf modernisierte Ursprungsregeln geeinigt.

In zahlreichen Fällen werden die IHKs gebeten, auf Rechnungen oder anderen für den Außenwirtschaftsverkehr dienenden Dokumenten eine Bescheinigung oder Beglaubigung vorzunehmen.