Nr. 1449844

Einfuhr von Waren in die EU


Eine einzige Zollanmeldung bei einer Zollstelle machen, unabhängig davon, wo die Importware gestellt wird: Mit der zentralen Zollabwicklung Import oder CCI wird das möglich. Vorteile und Grenzen der neuen mitgliedstaatübergreifenden Zollabwicklung.

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren aus Drittländern ohne besondere Förmlichkeiten möglich. Hier können Sie sich u.a. über die Ausnahmen von dieser Regel informieren.

Über die eine Online-Auskunftsanwendung auf der Website EZT können Sie die Einfuhrzölle für den Import von Waren nach Deutschland ermitteln.

Die Einfuhr von Waren kann Verboten und Beschränkungen unterliegen. Grundlagen hierfür sind UN- und/oder EU-Rechtsnormen sowie nationale Gesetze wie das Außenwirtschaftsgesetz, aber auch das Lebensmittelrecht, die Bundes-Artenschutz-Verordnung oder das Warenzeichengesetz.

Durch die Änderungsverordnung treten neben dem neuen Anwendungsbeginn weitere Erleichterungen für Unternehmen in Kraft.

Tatjana Darman
Referentin International
Geschäftsbereich Unternehmensservice
Monika Sonnack
International
Geschäftsbereich Unternehmensservice