Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Integrationskurs – „Deutsch lernen“

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen staatlich geförderten Sprachkurs zu besuchen. Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz können Sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu einem Integrationskurs zugelassen werden.
Weitere Informationen zum Thema Sprach- und Integrationskurse:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Außenstellen vor Ort):
www.bamf.de/ (in verschiedenen Sprachen) Themen >> Integration >> Zugewanderte und Kursteilnehmende >> Integrationskurse
Suche nach Integrationsträgern vor Ort:
https://bamf-navi.bamf.de/de/ (auch in englischer Sprache)

Leistungen zum Lebensunterhalt

Wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt, besteht eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Beantragung der Leistungen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialamt Ihres Aufenthaltsortes bzw. die zuständige Kommune.

Arbeiten in Deutschland

Mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 AufenthG soll seitens der Ausländerbehörde regelmäßig auch die Erlaubnis zum Arbeiten erteilt werden.
Ihre Aufenthaltserlaubnis muss mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt“ versehen sein. Sie können dann in Deutschland jeder Beschäftigung nachgehen.

Anerkennung Berufsabschlüsse

Eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ist nur dann zwingend, wenn Sie in einem reglementierten Beruf (z.B. Arzt/Ärztin, Lehrer/Lehrerin) arbeiten wollen.
Kostenlose und neutrale Beratung zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen können Sie bei den Beratungsstellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des
Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ erhalten.
www.netzwerk-iq.de (Beratungsstellen IQ - in deutscher u. englische Sprache)
www.anerkennung-in-deutschland.de (Anerkennungsportal - auch in verschiedenen Sprache)

Hilfe bei der Arbeitssuche

Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei der Suche nach passenden Arbeitsstellen und steht Ihnen bei der Beratung und Vermittlung gerne zur Verfügung.
Sollten noch bestimmte berufliche Kenntnisse zur Arbeitsaufnahme fehlen, kann die Agentur für Arbeit Sie zu Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und passenden Qualifizierungen individuell beraten.
www.arbeitsagentur.de (auch in englischer Sprache)
 0911 / 178-7915
(ukrainisch / russisch)

Weitere Informationen / Fragen & Antworten:

www.arbeitsagentur.de/ukraine
(auch in ukrainischer und englischer Sprache)
www.bmas.de
(auch in ukrainischer Sprache) Europa und die Welt >> Europa
Ukraine-Krieg: Informationen des BMAS >> Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine