Carnet ATA/CPD - Länderübersicht


Informieren Sie sich zur Anwendung der drei wichtigsten Abkommen im Carnet-Verfahren in den Ländern außerhalb der EU anhand der folgenden Listen:
Obwohl oft mehrere Sprachen zulässig sind, kann jederzeit eine Übersetzung von der ausländischen Zollbehörde gefordert werden. Es empfiehlt sich daher, immer eine international übliche Handelssprache, z.B. Englisch, bei der Ausstellung des Carnets zu verwenden, um Grenzprobleme zu vermeiden.
Welche Sprache im Einzelfall verwendet werden sollte, ob nationale Einschränkungen beim Verwendungszweck des Carnets bestehen oder wie viele Blätter einzuheften sind, teilt Ihnen gerne Ihre IHK mit.
Für spezifische Fragen kontaktieren Sie nebenstehende Ansprechpartner.