Ökodesign - Produktions- und Importverbot für bestimmte Halogenlampen ab 01.09.2018

Die EU möchte verschiedene Halogenlampen aus Gründen des Energieverbrauches vom Markt ausschließen. Ab dem 1. September 2018 greift daher innerhalb der EU für betroffene Halogenlampen ein Produktions- und Importverbot zur weiteren Vermarktung.
Das EU-weit gültige Verbot umfasst vor allem Lampen der Energieklasse D mit ungebündeltem Licht und beruht auf Art. 3, Abs. 1, Stufe 6 der Verordnung (EU)2015/1428 in Verbindung mit der Verordnung 244/2009/EG.
Vom Verbot sind nicht alle Halogenlampen betroffen. Ausgenommen sind
  • "gebündelte“ Halogenlampen (etwa Deckenstrahler oder Scheinwerfer)
  • sowie bestimmte Halogenlampen, welche z. B. meist in Schreibtischleuchten eingesetzt werden.
  • im Übrigen Produkte in vorhandenen Lagerbeständen der Unternehmen.
Eine Mitteilung der EU-Kommission (in englischer Sprache) finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission (klick).

Quelle: DIHK und EU-Kommission