Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG)
Zweck dieses Gesetzes ist es, für Tätigkeiten, durch die in besonderem Maße Treibhausgase emittiert werden, die Grundlagen für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen in einem gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystem zu schaffen
Damit wird durch eine kosteneffiziente Verringerung von Treibhausgasen zum weltweiten Klimaschutz beigetragen. Das Gesetz dient auch der Verknüpfung des gemeinschaftsweiten Emissionshandelssystems mit den projektbezogenen Mechanismen im Sinne der Artikel 6 und 12 des Protokolls von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997 (BGBl. 2002 II S. 967).
Quelle: Gesetzestext Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit