REACH-CLP-Helpdesk der BAuA erweitert auf das Thema Biozide

Der REACH-CLP Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde zum 1. September 2013 um das Thema Biozide erweitert. Am gleichen Tag löste die Verordnung Nr. 528/2012 der EU die bislang gültige Biozid-Richtlinie ab.
Der erweiterte Helpdesk unterstützt unter dem neuen Namen "REACH-CLP-Biozid Helpdesk" vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die Fragen zu Industriechemikalien oder zu Bioziden stellen wollen. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist eine gemeinsame nationale Auskunftsstelle zur REACH-, zur CLP- und zur neuen Biozid-Verordnung. Alle drei EU-weit geltenden Verordnungen haben das Ziel, Mensch und Umwelt vor Gefahren und Risiken zu schützen, die von Chemikalien ausgehen können.
Die REACH-Verordnung regelt den sicheren Umgang mit Industriechemikalien in Europa.
Die CLP-Verordnung ist Grundlage für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
Die neue Biozid-Verordnung schließlich regelt den Umgang mit Produkten, die gegen Schädlinge wie Insekten oder Ratten, aber auch gegen Bakterien oder Pilze eingesetzt werden. Sie ermöglicht gegenüber der bisher gültigen Richtlinie neue Zulassungsverfahren wie zum Beispiel Unionszulassungen, die für die gesamte Europäische Uni-on gelten werden. Das vereinfachte Verfahren für Biozid-Produkte mit einem günstigen Um-welt- und Gesundheitsprofil ist geändert worden, außerdem erfasst die Verordnung nun auch mit Bioziden behandelte Waren und vor Ort hergestellte Biozide.
Der Helpdesk ist telefonisch zu erreichen unter 0231 9071-2971. Den Link dazu finden Sie auf der rechten Seite.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, gekürzt