EU-Taxonomie

Status

Die Verordnung ist seit dem 12. Juli 2020 in Kraft und seit dem 1. Januar 2022 anzuwenden.

Ziele

Die Taxonomie-Verordnung verfolgt das übergeordnete europäische Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Zu diesem Zweck sieht sie vor, Kapitalströme systematisch in Richtung Nachhaltigkeit zu lenken. Dabei gibt sie vor, welche unternehmerischen Aktivitäten als nachhaltig einzustufen sind. Sie orientiert sich an sechs Umwelt- und Klimaschutzzielen:
  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Eine Aktivität muss zum Erreichen von mindestens einem dieser Ziele wesentlich beitragen und nach dem Prinzip "Do no significant harm" (DNSH) keines der anderen Ziele wesentlich beeinträchtigen. Je nach Branche werden mögliche Aktivitäten einzeln aufgeführt und im EU Taxonomy Compass genauer beschrieben. Zukünftig soll auch die soziale Nachhaltigkeit in der Taxonomie berücksichtigt werden.

Betroffene Akteure

Der Wirkungsradius der EU-Taxonomie umschließt vor allem drei Akteure:
  1. Banken, Versicherungen und weiteren Emittenten von Finanzprodukten
  2. Unternehmen aller Branchen*
  3. Private Investoren
Alle Teilbereiche bzw. Akteure werden in unterschiedlichem Maße von der EU-Taxonomie beeinflusst:
Banken, Versicherungen und weiteren Emittenten von Finanzprodukten dient sie zur Deklaration von gesicherten nachhaltigen Produkten innerhalb ihres Portfolios.
Unternehmen dient sie dazu, durch die Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten als nachhaltig deklariert zu werden, was sich wiederum in einer erhöhten Wahrscheinlichkeit von privaten Investitionen in jene Unternehmen niederschlägt.
Private Investoren erhalten aufgrund der Einordnung von Finanzprodukten als nachhaltig gemäß der EU-Taxonomie eine Hilfestellung bei der Investitionsentscheidung.
Vereinfacht gesagt ist die EU-Taxonomie als ein Finanzpolitisches Lenkungsinstrument, das sämtliche Ketten am Finanzmarkt durch einheitliche Regelungen in eine nachhaltige Richtung lenkt.
*Die Betroffenheit von Unternehmen richtet sich nach den Regelungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).

Einordnung und Empfehlungen

Unternehmen - auch wenn sie nicht von Berichtspflichten über Nachhaltigkeitskriterien betroffen sind - werden von der Taxonomie beeinflusst. Banken und Versicherungen verlangen bereits heute zunehmend die Erfüllung von Taxonomiekriterien, da Nachhaltigkeitsrisiken zunehmend auch als Ausfallrisiken verstanden werden. Gleichzeitig werden immer mehr berichtspflichtige Unternehmen bei ihrem Einkauf auf Taxonomie-Kriterien achten und entsprechende Angaben von ihren Zulieferern verlangen, um so die Nachhaltigkeit in der Lieferkette zu steigern. Dadurch wird das Thema immer mehr zum Wettbewerbsfaktor. Die Umsetzung wird dabei für alle Betriebe einen erheblichen Aufwand darstellen. Auch ist davon auszugehen, das die Vergabe von Förderungen zukünftig immer mehr an die Kriterien der EU-Taxonomie geknüpft sein wird.
Deswegen ist es wichtig, dass sich Unternehmen schon frühzeitig mit den Taxonomie-Vorgaben auseinandersetzen und sich nachhaltig aufstellen. Im DIHK Dossier für die betriebliche Praxis der Taxonomie finden Sie eine Übersicht über neue EU-Vorschriften, aktuelle Gesetzespläne und Antworten auf die Frage, warum die EU-Taxonomie für Unternehmen aller Größen relevant ist.