Neue Runde bei "go-digital"

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Förderprogramm "go-digital" bis Ende 2024 verlängert. Mit einem Budget von insgesamt 72 Millionen Euro unterstützt es kleine und mittlere Unternehmen dabei, die eigene Digitalisierung voranzutreiben.
Die aktualisierte Richtlinie, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, bringt weitere Neuerungen mit sich. Es können Anträge auf Neu- sowie Nachautorisierungen für die Module “Digitalisierungsstrategien” und “Datenkompetenz – go-data” gestellt werden. Grundsätzlich gilt, dass die in den jeweiligen Modulen geforderte Beratungs- und Unternehmensleistung ausschließlich von autorisierten Beratungsunternehmen durchgeführt werden kann.
Die wichtigsten Inhalte der Neuregelung von "go-digital" im Überblick:
  • Bewilligungen können seit dem 1. Januar 2023 nur noch nach neuer Richtlinie erfolgen. Dies gilt auch für Anträge aus dem vergangenen Jahr, deren Bewilligung noch aussteht.
  • Für die neuen Module "Digitalisierungsstrategie" und "Datenkompetenz" können Interessierte bis zum 31. März 2023 eine Nachautorisierung beantragen – gleiches trifft auch für Neuautorisierungen in allen Modulen zu.
  • Eine Unterteilung von Haupt- und Nebenmodulen entfällt, somit kann ein Projekt in einem Modul (inklusive IT-Sicherheits-Pflichtberatung) auch volle 30 Beratertage umfassen.
  • Einige Leistungen sind ab sofort nicht mehr förderbar. Dazu gehört auch die erstmalige Erstellung oder die Anpassung einer bestehenden Webseite.
  • Alle autorisierten Beratungsunternehmen müssen für die Antragstellung im Besitz einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur sein.