Redispatch - Einführung Version 2.0

Um die Elektrizitätsversorgung dauerhaft stabil zu halten, müssen die Netzbetreiber immer wieder in die Fahrweise von Stromerzeugungsanlagen eingreifen. Dabei werden einzelne Anlagenbetreiber angewiesen, die Stromproduktion entweder nach oben oder nach unten anzupassen bzw. Anlagen vollständig abzuschalten. Derartige Maßnahmen zur Anpassung der Erzeugungsleistung werden als „Redispatch“ bezeichnet.
Betroffene Anlagenbetreiber werden entsprechend den entgangenen Einnahmen, zusätzlichen Aufwendungen und ersparten Aufwendungen entschädigt (die Höhe der Entschädigung ergibt sich aus §§ 13 und 13a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)).
Seit Oktober 2021 gelten neue Regeln für das Netzmanagement, da auch EE- und KWK-Anlagen ab 100 kW teilnehmen gemäß NABEG. Somit werden mit dem Redispatch 2.0 nun auch die (bislang in EEG und KWKG geregelten) Einspeisemaßnahmen für diese Anlagen in das EnWG übersetzt. Als Betreiber von EE-Anlagen müssen Sie nun Stammdaten, Änderungen und Zeiten, in denen die Anlage nicht zur Verfügung steht, an den (Verteil-) Netzbetreiber melden. Hierfür steht die Plattform „connect+“, die den Datenaustausch mit den Netzbetreibern ermöglicht, zur Verfügung. Die Stammdaten können durch den Einsatzverantwortlichen (EIV) übermittelt werden. Die Nutzung ist für Unternehmen kostenfrei.
Quelle: DIHK