Förderprogramm Querschnittstechnologien

Die Förderrichtlinie zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien wurde am 10.05.2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht und hat eine Laufzeit bis Ende 2019. Die Antragstellung ist momentan möglich.
Was wird gefördert?
In der neuen Förderrichtlinie wird wieder zwischen Einzelmaßnahmen und der sogenannten Optimierung technischer Systeme unterschieden. Neu ist, dass nun nicht nur der Ersatz, sondern auch die Neuanschaffung von Anlagen förderfähig ist.
Einzelmaßnahmen – einzelne Anlagen bzw. Aggregate ab einem Netto-Investitionsvolumen von 2.000 € – bspw.:
  • elektrische Motoren und Antriebe,
  • Pumpen für industrielle und gewerbliche Anwendung, soweit nicht in Heizkreisen von Gebäuden zur Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser genutzt,
  • Ventilatoren in lufttechnischen sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in raumlufttechnischen Anlagen,
  • Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugungsanlagen,
  • Wärmerückgewinnungs- bzw. Abwärmenutzungsanlagen in Prozessen innerhalb des Unternehmens (geregelt in einem Merkblatt des BAFA),
  • Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen (Einschränkungen siehe Förderrichtlinie.
Optimierung technischer Systeme – Ersatz und Neuanschaffung der im Förderstrang Einzelmaßnahmen aufgeführten Querschnittstechnologien sowie der Ersatz und die Erneuerung von Anlagen und Anlagenteilen, die dazu beitragen die Energieeffizienz auf der Grundlage eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzeptes zu verbessern. Das Mindest-Netto-Investitionsvolumen liegt bei 20.000 €. Eine Förderung von LED-Beleuchtung ist in dem Programm nicht mehr möglich.
Wer kann das Programm in Anspruch nehmen?
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Es besteht also keine KMU-Begrenzung. Weiterhin von der Förderung ausgeschlossen sind Freiberufler sowie Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit mindestens 25 Prozent beteiligt sind.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Förderung erfolgt als „Investitionszuschuss“ über ein Antragsverfahren beim BAFA.
  • Einzelmaßnahmen: bis zu 30.000 Euro pro Vorhaben/Standort.
  • Systemische Optimierung: Bis zu 100.000 Euro, ohne Pumpen. Bis zu 150.000 Euro, mit Pumpen.
In einem Energieeinsparkonzept ist die Optimierung des betrachteten Systems zu prüfen und zu bewerten. Dabei ist eine Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem IST-Zustand des jeweiligen technischen Systems nachzuweisen. Neuanschaffungen werden nur gefördert, wenn diese hocheffizient sind. Der Effizienznachweis erfolgt über die im Merkblatt zur Einzelmaßnahme festgelegten Mindesteffizienzkriterien. Die Zuwendungen unterliegen bei KMU den De-minimis-Beihilferegeln und bei größeren Unternehmen den Regelungen der AGVO.
  • KMU – bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Netto-Investitionskosten).
  • Große Unternehmen – bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten (Netto-Investitionsmehrkosten).
Detaillierte Informationen und Merkblätter zum Programm sowie die Antragsunterlagen werden auf der Homepage des BAFA zur Verfügung gestellt.