Markt­stammdaten­register­verordnung

Im Juli 2017 ist die Markstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage baut die Bundesnetzagentur das Marktstammdatenregister (MaStR) auf. Mit dem Register wird eine von jedermann nutzbare einheitliche Datenbasis geschaffen. Das MaStR löst das Anlagenregister und das PV-Meldeportal ab und bündelt viele energiewirtschaftliche Meldepflichten im Strom- und Gasbereich.
Für alle Marktakteure und für sämtliche Anlagen und Einheiten ist die Nutzung des MaStR-Webportals seit dem 31. Januar 2019 möglich. Registrierungen von neuen Stromerzeugungsanlagen können ausschließlich über das neue Webportal erfolgen. Für die Registrierungen im MaStR gelten die in der novellierten Verordnung niedergelegten Vorgaben und Fristen.
Zu Ihrer Unterstützung finden Sie unter "Weitere Informationen" den Link zu häufig gestellten Fragen (FAQ) rund um das MaStR. Thematisch sortiert finden Sie dort ausführliche Informationen, Begriffsbestimmungen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zum MaStR, den Registrierungspflichten und -abläufen.
  • 31. Januar 2019: Inbetriebnahme des Marktstammdatenregister-Webportals
  • 21. November 2018: Inkrafttreten Novellierung MaStRV
  • 1. Juli 2017: Inkrafttreten Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV)
Quelle: DIHK, BMWi, Bundesnetzagentur