Warnung: Neue Masche zum Datenklau

Aufforderung für Beantragung eines digitalen Schlüssels

Nach wie vor erhalten Betriebe E-Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen "digitalen IHK-Schlüssel" zu beantragen – seit Neuestem sogar mit dem aktuellen DIHK-Logo.
Damit könnten angeblich "sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden". Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, werde "die Gesellschaftsform als inaktiv" gestellt und es bestehe kein "Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer".
Wer der Aufforderung folgt, die enthaltene Schaltfläche anzuklicken ("um Ihre Identität zu bestätigen und Einblick in Ihren Fall zu erhalten"), öffnet ein Formular, in dem er seine Daten ausfüllen und absenden soll.
Die DIHK stellt klar: Einen solchen "digitalen IHK-Schlüssel" gibt es nicht. Bitte ignorieren Sie diese Mail, klicken Sie nicht auf den Link, und erst recht übermitteln Sie keine Daten.

Betrüger täuschen IHK-Hintergrund und Steuerrückzahlungen vor

Die IHK-Organisation warnt vor Betrugsmaschen zum Datenklau bei Unternehmen. Dabei werden die Betriebe per Mail von der angeblichen “Bundeszahlstelle” mit der Abkürzung “BZSt” aufgefordert, ihre Firmendaten über einen Link weiterzugeben beziehungsweise “zu aktualisieren” wie es in der Mail heißt. Die Daten würden dann angeblich bei der zuständigen IHK “geprüft”, heißt es in den gefälschten Mails.  Nach dieser Prüfung würde den Unternehmen eine angebliche Steuerrückzahlung überwiesen.
Die IHK für Rheinhessen weist darauf hin, dass die IHKs keinerlei derartige Überprüfungen vornehmen. Es handelt sich vermutlich um eine neue Methode, an Unternehmensdaten inklusive Kontoverbindungen zu kommen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass  über das Anklicken des Links Schadsoftware verbreitet wird.

Angebot eines “Stützungspaketes”

Aktuell kursiert nach Erkenntnissen der IHK-Organisation ein weiterer Ansatz, den Unternehmen Daten zu entlocken: Mit der Aussicht auf einen “Energiezuschlag” sollen die Betriebe bei einer Mail geködert werden, die angeblich der Umsetzung eines “Stützungspaketes” infolge der hohen Gaspreise dient. Wer eine Energiepauschale in Höhe von mehreren Hundert Euro in Anspruch nehmen wolle, müsse sich über die IHK anmelden, behaupten die Angreifer. Die IHK-Organisation weist darauf hin, dass dies jeder Grundlage entbehrt: Über die IHK kann kein Energiezuschlag beantragt werden! 
Klicken Sie unter keinen Umständen auf den empfangenen Link und informieren Sie Ihre IHK, wenn Sie solche E-Mails erhalten haben. Informieren Sie uns auch für den Fall, dass Sie bereits den Link verwendet haben. Wenn Zweifel bestehen, ob eine E-Mail tatsächlich aus der IHK stammt, bitten wir darum, diese an  service@rheinhessen.ihk24.de weiterzuleiten oder das telefonisch unter 06131 262-0 zu klären.