Ehrenamt als Prüfer: Vieles spricht dafür

Ohne gut ausgebildete Fachleute kann ein Betrieb kaum wirtschaftlichen Erfolg haben. Bei der Einstellung von Fachkräftenachwuchs sind die Prüfungszeugnisse der IHK für die Betriebe ein verlässlicher Indikator dafür, dass der Bewerber die benötigten beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse hat.
Der hohe Qualitätsstandard von IHK-Ausbildungs- und Fortbildungsprüfungen ist ohne die ehrenamtliche Tätigkeit der Prüferinnen und Prüfer einer IHK nicht denkbar. Rund 1.300 von ihnen - Fachkräfte aus den Unternehmen der Region und Lehrer an Berufsschulen - nehmen jedes Jahr etwa 5.000 Zwischen- und Abschlussprüfungen ab.
Durch ihr Engagement und ihren unermüdlichen Einsatz sichern sie den Fachkräftebedarf in der Region und leisten damit einen ganz wesentlichen Beitrag zum Erfolgsmodell der dualen Berufsausbildung. Außerdem sichern sie die besondere Praxisnähe der IHK-Prüfungen. Dieses Charakteristikum – aus der Praxis für die Praxis – unterscheidet die Prüfungen der Industrie- und Handelskammern beispielsweise von rein schulischen Berufsabschlussprüfungen.
Prüfer gesucht!
Als Ersatz für ausgeschiedene Prüfer und als Experten für neue Berufe sucht die IHK für Rheinhessen neue Prüferinnen und Prüfer. IHK-Prüfungen kann es nur geben, wenn sich Fachkräfte aus Berufsschulen und Unternehmen als Prüfer engagieren und von ihrem Arbeitgeber hierfür freigestellt werden. Je mehr Prüfer mitarbeiten, umso geringer ist die Belastung für den einzelnen Prüfer und auch den einzelnen Betrieb.
Aktuell werden Prüfer in folgenden Berufen gesucht:
  • Ausbildereignungsprüfung
  • Automatenberufe
  • Industrielle Elektroberufe
  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik
  • Gestalter für immersive Medien
  • Handelsberufe (Verkauf, Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, Handelsfachwirte)
  • Immobilienkaufleute
  • IT-Systemkaufleute
  • Kaufleute für Büromanagement
  • Kaufleute im E-Commerce
  • Konstruktionsberufe
  • Mechatroniker
  • Medientechnologen Druck / Siebdruck
  • Industrielle Metallberufe
  • Personaldienstleistungskaufleute
  • Sport- und Fitnesskaufmann/-frau
Ein Ehrenamt, das sich lohnt
Die Prüfertätigkeit ist nicht nur eine reizvolle Herausforderung, sondern bietet – auch für die Unternehmen – handfeste Vorteile, etwa
  1. kostenlose Schulungen über neue Ausbildungsinhalte und Prüfungsabläufe,
  2. Möglichkeit zur Mitgestaltung von Prüfungsabläufen und -inhalten,
  3. enger Kontakt zur IHK für Rheinhessen,
  4. regelmäßiger Austausch mit anderen Fachleuten,
  5. Einblick über die Ausbildung in anderen Betrieben und
  6. die Möglichkeit, ein wirtschafts- und betriebsnahes Prüfungswesen mit zu gestalten.
Was macht ein Prüfer?
Prüfer arbeiten stets in einem Team, dem Prüfungsausschuss. Dieser ist paritätisch aus mindestens einem Beauftragten der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie ein Vertreter der Lehrer besetzt.
Der Prüfungsausschuss sorgt für ein faires Prüfungsverfahren, ermittelt und bewertet Prüfungsleistungen und entscheidet verbindlich über Prüfungsergebnisse. Zu den Aufgaben eines Prüfers zählen:
  • Prüfungsarbeiten korrigieren und bewerten
  • Arbeitsproben, Prüfstücke, Präsentationen, Dokumentationen und Lehrgespräche bewerten
  • Prüfungsgespräche führen
Kalkulierbarer Einsatz
Durchschnittlich sind Prüfer zwei bis vier Tage pro Jahr im Einsatz - je nachdem, wie oft sie Zeit haben und vom Arbeitgeber für dieses Ehrenamt freigestellt werden. Ihren zeitlichen Aufwand bestimmen die Prüfer in Abstimmung mit der IHK selbst. Dabei kann die Arbeit in den Prüfungsausschüssen theoretisch jederzeit niedergelegt werden, ist von der Idee her aber langfristig ausgelegt: Da die aktuelle Berufungsperiode am 29. Februar 2024 endet, suchen wir für den Zeitraum 1. März 2024 bis 29. Februar 2029 neue Prüferinnen und Prüfer.
Immer auf der Höhe
Alle angehenden Prüfer werden auf ihre neue Tätigkeit intensiv vorbereitet. Die IHK bietet Schulungen an, in denen es um die rechtlichen und pädagogischen Aspekte der Prüfungen geht. Außerdem wird niemand ins „kalte Wasser geworfen“: Wer durch die IHK berufen werden soll, ist in der Regel zunächst als Gast bei einer Prüfung dabei. Darüber hinaus gibt es Informationsmaterial zum Ausbildungsberuf.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit gibt es eine Aufwandsentschädigung von fünf Euro pro Stunde, wie sie etwa auch einem ehrenamtlichen Richter zusteht. Dazu kommen Auslagenerstattungen für Fahrtkosten. Die Erstellung von Aufgaben und die Auswertung von Prüfungsarbeiten werden gesondert honoriert.
Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit in einem dieser IHK-Prüfungsausschüsse im Rahmen der beruflichen Ausbildung haben setzen Sie sich mit uns in Verbindung.