Personalfachkaufmann/-frau
Zielgruppe
Als geprüfte Personalfachkauffrau bzw. geprüfter Personalfachkaufmann übernehmen Sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in der Personalwirtschaft. Sie beraten Mitarbeitende und Führungskräfte, begleiten personalwirtschaftliche Prozesse und verantworten unter anderem Personalplanung, Personalpolitik und Personalmarketing.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus dem Personalbereich, die sich für verantwortungsvolle Aufgaben in Personal- und Organisationsentwicklung qualifizieren möchten, und vermittelt fundierte Kenntnisse in Personalmanagement, Personalentwicklung sowie Aus- und Weiterbildung.
Dieser Abschluss ist dem DQR 6 zugeordnet.
Zulassung und Anmeldung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis*
oder -
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis*
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis*
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis* nachweisen kann.
*Die Berufspraxis muss in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung oder im Rahmen von Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung erworben worden sein.Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung. -
- Anmeldung
Wichtige Hinweise
Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung:-
Ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der IHK für Rheinhessen eingehen, nicht berücksichtigt werden.
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- Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt nach der Anmeldung fällt eine Gebühr von 40,00 € zzgl. ggf. Kosten für bestellte Aufgaben an. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
| Anmeldeschluss / Zulassungsschluss | Prüfungstermine |
|---|---|
| 5. Januar (Frühjahrsprüfung) | Frühjahr 2027 14. April (Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen) 15. April (Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, Personal- und Organisationsentwicklung steuern) |
| 5. Juli (Herbstprüfung) | Herbst 2026 28. Oktober (Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen) 29. Oktober (Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, Personal- und Organisationsentwicklung steuern) |
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 550,00 EUR.
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Prüfungsablauf
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die mündliche Prüfung findet in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches statt. Im Fachgespräch bearbeitet der Prüfling einen betrieblichen Beratungsauftrag und präsentiert der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag. Die zu prüfende Person reicht dafür zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung ein. Der Prüfungsausschuss legt das Thema spätestens 14 Kalendertage vor der Prüfung fest und begrenzt den Umfang.
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
- Gliederung
Die schriftliche Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
-
Personalarbeit organisieren und durchführen
-
Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
-
Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
-
Personal- und Organisationsentwicklung steuern
-
- Handreichungen
Allgemeine Informationen (Hilfsmittelliste*, Informationen, Prüfungsablauf, Prüfungstermine, Strukturierung)* Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
- Rahmenstoffplan
Erhältlich beim DIHK-Verlag.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen sind erhältlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.