Personalfachkaufmann/-frau

Zielgruppe

Als geprüfte Personalfachkauffrau bzw. geprüfter Personalfachkaufmann übernehmen Sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in der Personalwirtschaft. Sie beraten Mitarbeitende und Führungskräfte, begleiten personalwirtschaftliche Prozesse und verantworten unter anderem Personalplanung, Personalpolitik und Personalmarketing.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus dem Personalbereich, die sich für verantwortungsvolle Aufgaben in Personal- und Organisationsentwicklung qualifizieren möchten, und vermittelt fundierte Kenntnisse in Personalmanagement, Personalentwicklung sowie Aus- und Weiterbildung.
Dieser Abschluss ist dem DQR 6 zugeordnet.

Zulassung und Anmeldung

Prüfungstermine

Anmeldeschluss / Zulassungsschluss Prüfungstermine
5. Januar (Frühjahrsprüfung) Frühjahr 2027
14. April
(Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen)

15. April
(Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, Personal- und Organisationsentwicklung steuern)
5. Juli (Herbstprüfung) Herbst 2026
28. Oktober
(Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen)

29. Oktober
(Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen, Personal- und Organisationsentwicklung steuern)
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.

Prüfungsgebühr

Eine Förderung ist durch das Aufstiegs-BAföG sowie dem Aufstiegsbonus möglich.

Prüfungsablauf

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die mündliche Prüfung findet in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches statt. Im Fachgespräch bearbeitet der Prüfling einen betrieblichen Beratungsauftrag und präsentiert der Geschäftsleitung einen personalpolitischen Entscheidungsvorschlag. Die zu prüfende Person reicht dafür zwei Themenvorschläge mit einer Grobgliederung ein. Der Prüfungsausschuss legt das Thema spätestens 14 Kalendertage vor der Prüfung fest und begrenzt den Umfang.
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.

Vorbereitungslehrgänge

Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen sind erhältlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.