Handelsfachwirt/-in
Zielgruppe
Als geprüfte Handelsfachwirtin bzw. geprüfter Handelsfachwirt übernehmen Sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben im Handel. Sie planen, steuern und kontrollieren betriebliche Abläufe und übernehmen Verantwortung für Unternehmensbereiche oder Organisationseinheiten.
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus dem Einzelhandel sowie dem Groß- und Außenhandel, die sich für verantwortungsvolle Aufgaben im Handel qualifizieren möchten. Sie vermittelt fundierte Kenntnisse in den Bereichen Unternehmensführung, Personalmanagement und Handelsmanagement.
Zulassung und Anmeldung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Zur schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis*
oder -
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis*
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis*
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis* nachweisen kann.
*Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und den Aufgaben einer Geprüften Handelsfachwirtin bzw. eines Geprüften Handelsfachwirts laut Verordnung entsprechen.Zur zweiten schriftlichen Teilprüfung ist zuzulassen, wer die erste schriftliche Teilprüfung abgelegt hat, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.Nach Ablegen der schriftlichen Teilprüfungen wird innerhalb eines Jahres die mündliche Teilprüfung durchgeführt.Zur mündlichen Teilprüfung ist nur zuzulassen, wer beide schriftliche Prüfungen ablegt hat.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung. -
- Anmeldung
Wichtige Hinweise
Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung:-
Ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der IHK für Rheinhessen eingehen, nicht berücksichtigt werden.
-
- Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt nach der Anmeldung fällt eine Gebühr von 40,00 € zzgl. ggf. Kosten für bestellte Aufgaben an. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
| Anmeldeschluss / Zulassungsschluss | Prüfungstermine |
|---|---|
| 5. Januar (Frühjahrsprüfung) |
Frühjahr 2027
1. April (1. Teilprüfung) 2. April (2. Teilprüfung) |
| 5. Juli (Herbstprüfung) |
Herbst 2027
15. September (1. Teilprüfung) 16. September (2. Teilprüfung) |
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 550,00 EUR.
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Prüfungsablauf
Die schriftliche Prüfung wird auf Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation und einem Fachgespräch.
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
- Gliederung
Die 1. Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
-
Unternehmensführung und -steuerung
-
Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Die 2. Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:- Handelsmarketing
- Beschaffung und Logistik
sowie einen der Handlungsbereiche:- Vertriebssteuerung
- Handelslogistik
- Einkauf
- Außenhandel
Für die mündliche Prüfung wählt die zu prüfende Person selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus jeweils einem Schwerpunkt der beiden Handlungsbereiche stammen. Sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der letzten schriftlichen Prüfungsleistung einzureichen. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern. -
- Handreichungen
Allgemeine Informationen (Hilfsmittelliste*, Informationen, Prüfungsablauf, Prüfungstermine, Strukturierung)* Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
- Rahmenstoffplan
Erhältlich beim DIHK-Verlag.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen sind erhältlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.