Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Zielgruppe
Als geprüfte Fachwirte für Gesundheits- und Sozialwesen übernehmen Sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Sie planen, organisieren und steuern betriebliche Abläufe, führen Mitarbeiter und Teams und setzen neue Strategien und Prozesse erfolgreich um.
Die Fortbildung vermittelt fundierte Kenntnisse in Unternehmensführung, Personalmanagement und betriebswirtschaftlicher Steuerung. Dabei lernen Sie, betriebliche Prozesse unter Berücksichtigung rechtlicher, wirtschaftlicher, ethischer und sozialer Aspekte zu optimieren und interdisziplinäre Zusammenarbeit erfolgreich zu gestalten.
Zulassung und Anmeldung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Zur schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
-
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis* nachweist
oder -
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis* nachweist
oder - ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis* nachweist
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis* nachweist
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis* nachweisen kann.
*Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen.Zur mündlichen Prüfung ist zuzulassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung. -
- Anmeldung
Wichtige Hinweise
Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung:-
Ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der IHK für Rheinhessen eingehen, nicht berücksichtigt werden.
-
- Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt nach der Anmeldung fällt eine Gebühr von 40,00 € zzgl. ggf. Kosten für bestellte Aufgaben an. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
| Anmeldeschluss / Zulassungsschluss | Prüfungstermine |
|---|---|
| 5. Januar (Frühjahrsprüfung) |
Frühjahr 2027
23. März (Aufgabenstellung 1) 24. März (Aufgabenstellung 2) |
| 5. Juli (Herbstprüfung) | Herbst 2026 19. Oktober (Aufgabenstellung 1) 20. Oktober (Aufgabenstellung 2) |
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 550,00 EUR.
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Prüfungsablauf
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch.
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
- Gliederung
Die schriftliche Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
-
Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
-
Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
-
Gestalten von Schnittstellen und Projekten
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Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
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Führen und Entwickeln von Personal
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Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
-
- Handreichungen
Allgemeine Informationen (Hilfsmittelliste*, Informationen, Prüfungsablauf, Prüfungstermine, Strukturierung)* Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
- Rahmenstoffplan
Erhältlich beim DIHK-Verlag.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen sind erhältlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.