Fachwirt/-in für audiovisuelle Medienproduktionen - Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen (IHK für Rheinhessen)

Zielgruppe

Als geprüfte Fachwirtin bzw. geprüfter Fachwirt für audiovisuelle Medienproduktionen – Bachelor Professional in audiovisueller Medienproduktion – übernehmen Sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in nationalen und internationalen Medienprojekten. Sie planen, organisieren und steuern audiovisuelle Medienproduktionen und verantworten deren wirtschaftliche, organisatorische und technische Umsetzung.
Die Fortbildung richtet sich an berufserfahrene Fachkräfte aus der Medienbranche, die sich für verantwortungsvolle Aufgaben in Projektmanagement und betrieblicher Führung qualifizieren möchten.
Dieser Abschluss ist dem DQR 6 zugeordnet.

Zulassung und Anmeldung

Prüfungstermine

Die Prüfungen findet alle zwei Jahre im Herbst statt.
Anmeldeschluss / Zulassungsschluss Prüfungstermine
5. Juli (Herbstprüfung) Herbst 2026
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.

Prüfungsgebühr

Eine Förderung ist durch das Aufstiegs-BAföG sowie dem Aufstiegsbonus möglich.

Prüfungsablauf

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die Prüfung wird aufgrund der besonderen Rechtsvorschrift der IHK für Rheinhessen in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für audiovisuelle Medienproduktionen und Geprüfte Fachwirtin für audiovisuelle Medienproduktionen – Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen (IHK für Rheinhessen).

Vorbereitungslehrgänge

Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.