Fachwirt/-in für audiovisuelle Medienproduktionen - Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen (IHK für Rheinhessen)
Zielgruppe
Als geprüfte Fachwirtin bzw. geprüfter Fachwirt für audiovisuelle Medienproduktionen – Bachelor Professional in audiovisueller Medienproduktion – übernehmen Sie qualifizierte Fach- und Führungsaufgaben in nationalen und internationalen Medienprojekten. Sie planen, organisieren und steuern audiovisuelle Medienproduktionen und verantworten deren wirtschaftliche, organisatorische und technische Umsetzung.
Die Fortbildung richtet sich an berufserfahrene Fachkräfte aus der Medienbranche, die sich für verantwortungsvolle Aufgaben in Projektmanagement und betrieblicher Führung qualifizieren möchten.
Dieser Abschluss ist dem DQR 6 zugeordnet.
Zulassung und Anmeldung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Kaufmann oder Kauffrau für Audiovisuelle Medien
oder - eine mit Erfolg abgelegt Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, die dem Bereich Medien zugeordnet werden kann und mindestens ein Jahr Berufserfahrung*
oder - eine mit Erfolg abgelegte Fach-, Hochschulprüfung in einem Studiengang, der dem Bereich der Medienwirtschaft zugeordnet werden kann, bzw. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung gemäß § 53 c BBiG und eine Berufspraxis* von mindestens einem Jahr
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung eines fachnahen Fortbildungsabschlusses der 1. beruflichen Fortbildungsstufe gem. § 53 b Absatz 3 BBiG und eine weitere Berufspraxis* von mindestens drei Jahren
oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis*.
*Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 Nr. 2 bis 5 muss wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 2 der Prüfungsordnung. - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf als Kaufmann oder Kauffrau für Audiovisuelle Medien
- Anmeldung
Wichtige Hinweise
Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung:-
Ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der IHK für Rheinhessen eingehen, nicht berücksichtigt werden.
-
- Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt nach der Anmeldung fällt eine Gebühr von 40,00 € zzgl. ggf. Kosten für bestellte Aufgaben an. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
Die Prüfungen findet alle zwei Jahre im Herbst statt.
| Anmeldeschluss / Zulassungsschluss | Prüfungstermine |
|---|---|
| 5. Juli (Herbstprüfung) | Herbst 2026 |
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 550,00 EUR.
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Information über die Zusammensetzung
Gebührentarif (PDF-Datei · 652 KB)
Prüfungsablauf
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die Gesamtprüfung beinhaltet zwei schriftlich durchzuführende Teilprüfungen und eine mündliche Teilprüfung.
Die Prüfung wird aufgrund der besonderen Rechtsvorschrift der IHK für Rheinhessen in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für audiovisuelle Medienproduktionen und Geprüfte Fachwirtin für audiovisuelle Medienproduktionen – Bachelor Professional in audiovisuellen Medienproduktionen (IHK für Rheinhessen).
- Gliederung
Die schriftliche Prüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
- Betriebsmanagement
- Projektmanagement
Die mündliche Prüfung gliedert sich in Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch. Zur mündlichen Prüfung ist zuzulassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.