Berufspädagoge/ Berufspädagogin
Zielgruppe
Als geprüfte Berufspädagogin bzw. geprüfter Berufspädagoge organisieren, gestalten und begleiten Sie Aus- und Weiterbildungsprozesse, beraten und beurteilen Lernende und unterstützen den Transfer in die Praxis. Zudem übernehmen Sie Führungs- und Leitungsaufgaben sowie Aufgaben in Personal- und Organisationsentwicklung.
Dieser Abschluss ist dem DQR 7 zugeordnet.
Anmeldung und Zulassung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Zur schriftlichen Teilprüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
-
den Fortbildungsabschluss zum Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogen/zur Geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin oder einen Fortbildungsabschluss zum Fachwirt/zur Fachwirtin, zum Fachkaufmann/zur Fachkauffrau, zum Industrie-, Fach- oder Handwerksmeister/zur Industrie-, Fach- oder Handwerksmeisterin oder einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss nach einer Fortbildungsregelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung und eine anschließende mindestens einjährige Berufspraxis*,
oder -
ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder einen staatlich anerkannten Fachschulabschluss nach einer zweijährigen Fortbildung und eine anschließende mindestens zweijährige Berufspraxis*
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende mindestens fünfjährige Berufspraxis*
- und eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder eine vergleichbare berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation nachweist.
*Die Berufspraxis muss wesentliche inhaltliche Bezüge zur beruflichen Aus- und Weiterbildung, Personalentwicklung oder zum Bildungsmanagement aufweisen und den Aufgaben einer Geprüften Berufspädagogin bzw. eines Geprüften Berufspädagogen laut Verordnung entsprechen.Zum Prüfungsteil „Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung“ ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil „Kernprozesse der beruflichen Bildung“ abgelegt hat.Zum Prüfungsteil „Spezielle berufspädagogische Funktionen“ ist zuzulassen, wer die anderen beiden Prüfungsteile bestanden hat. Es soll jedoch nicht später als ein Jahr nach deren erfolgreichen Abschluss begonnen werden.Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der entsprechenden Verordnung. Für Sonderfälle gelten die Regelungen des § 2 Abs. 4 der Prüfungsordnung. -
- Anmeldung
Wichtige Hinweise
Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung:-
Ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der IHK für Rheinhessen eingehen, nicht berücksichtigt werden.
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- Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt nach der Anmeldung fällt eine Gebühr von 40,00 € zzgl. ggf. Kosten für bestellte Aufgaben an. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
| Anmeldeschluss / Zulassungsschluss | Prüfungstermine |
|---|---|
| 5. Januar (Frühjahrsprüfung) | Frühjahr 2027 12./14. April (Kernprozesse berufliche Bildung) 14./16. April (Berufspädagogisches Handeln) |
| 5. Juli (Herbstprüfung) | Herbst 2026 23./25. November (Kernprozesse berufliche Bildung) 25./27. November (Berufspädagogisches Handeln) |
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 1150,00 EUR.
Info über Zusammensetzung Prüfungsgebühren
Gebührentarif der IHK für Rheinhessen (PDF-Datei · 652 KB)
Info über Zusammensetzung Prüfungsgebühren
Gebührentarif der IHK für Rheinhessen (PDF-Datei · 652 KB)
Eine Förderung ist durch das Aufstiegs-BAföG sowie dem Aufstiegsbonus möglich.
Prüfungsablauf
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Außerdem ist eine Projektarbeit über eine komplexe berufspädagogische Problemstellung zu schreiben.
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
- Gliederung
Die Prüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile:
-
Kernprozesse der beruflichen Bildung (schriftliche Prüfungsleistung)
-
Berufspädagogisches Handeln in Bereichen der beruflichen Bildung (schriftliche Prüfungsleistung und ein situationsbezogenes Fachgespräch)
-
Spezielle berufspädagogische Funktionen (Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch)
-
- Handreichungen
Allgemeine Informationen (Hilfsmittelliste*, Informationen, Prüfungsablauf, Prüfungstermine, Strukturierung)* Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
- Rahmenstoffplan
Erhältlich beim DIHK-Verlag.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen sind erhältlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.