Kooperationsvereinbarung und Urkunde

Häufig beruht die lose Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen auf dem Engagement Einzelner. Wenn eine dieser Personen ihr Wirkungsfeld verlässt, sind meistens auch die Partnerschaften „verlassen“.
Der Aufbau einer oder mehrerer Bildungspartnerschaften auf Basis von Kooperationsgesprächen und einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung wirkt dieser „Abhängigkeit“ entgegen und stellt die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Unternehmen auf ein solides, strukturiertes Fundament.
Die Initiative für eine Bildungspartnerschaft kann von unterschiedlichen Akteuren ausgehen. Denkbar sind Schulen, die auf Unternehmen zugehen oder Unternehmen, die eine Schule aus dem Umfeld als Patenschule ansprechen. Natürlich können und sollen auch Schüler und Eltern Vorschläge für einen Patenschaft von Unternehmen und Schulen machen. Auch die IHK für Rheinhessen hilft gerne bei der Suche nach passenden Partnern.
In Kooperationsgesprächen werden mögliche, gemeinsame Projekte besprochen und zur besseren Planung und Konkretisierung schriftlich in einer Vereinbarung festgehalten. Hier werden auch die Ansprechpartner mit Kontaktdaten benannt. Wichtig ist, dass es sich bei der Vereinbarung lediglich um eine Absichtserklärung beider Seiten handelt. Durch die Unterschriften von Unternehmens- und Schulleitung entsteht kein Rechtsanspruch auf Erfüllung. Die Vereinbarung ist folglich nicht rechtlich bindend, sondern ein gegenseitiges Versprechen, das motivieren soll und als „Roter Faden“ für die Zusammenarbeit dient.
Die Kooperationsvereinbarung regelt Ziele und wechselseitige Leistungen, Ansprechpartner, Projekte und Zeitrahmen der Patenschaft. Dies ermöglicht, dass die Arbeit institutionalisiert wird und nicht an engagierten Einzelkämpfern hängen bleibt. 
Liegt eine Kooperationsvereinbarung vor, können Schulen die Angebote in ihre Curricula oder Schulprogramme aufnehmen: Sie wiederholen sich jedes Schuljahr und werden dabei ständig weiterentwickelt. Schriftlich fixierte Partnerschaften zwischen Unternehmen und Schulen haben, so zeigt die Erfahrung, Bestand. Sind sich die Partner über die Inhalte und Form der Zusammenarbeit einig, so wird dies mit einer Urkunde besiegelt. Sowohl die Schule, als auch das Unternehmen erhält eine Ausfertigung der Urkunde. Um der Patenschaft eine besondere Wertigkeit zu geben, kann die Urkundenübergabe in der Schule oder im Unternehmen offiziell im Rahmen einer Feierstunde erfolgen. Dazu kann die örtliche Presse eingeladen werden. Empfehlenswert ist zumindest die Versendung einer Presseerklärung. Die Urkunde kann im Unternehmen und in der Schule deutlich sichtbar ausgehängt werden. Ziel ist es, die Identifikation aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Unternehmen sowie aller Schülerinnen und Schüler, des Lehrerkollegiums und der Eltern mit dem Projekt zu fördern. Zugleich sollen weitere Unternehmen und Schulen angeregt werden, sich diesem positiven Engagement anzuschließen, indem sie ebenfalls Partnerschaften eingehen.