Ausbildung im Ausland

TIPP:
Die Deutsch-Schweizerische Internationale Schule und die deutsche Auslandshandelskammer (AHK) bieten in Kooperation mit ca. 30 Ausbildungsunternehmen eine duale Berufsausbildung in Hongkong an (Kaufmann/ -frau im Groß- und Außenhandelmanagement und den Kaufmann/-frau für Spedition- und Logistikdienstleistung).
Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite der AHK Hong Kong
Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung – “Berufsausbildung ohne Grenzen”
Das Berufsbildungsgesetz sieht vor, dass Auslandsaufenthalte Bestandteil der Ausbildung sein können. Sie werden auf freiwilliger Basis im Berufsausbildungsvertrag vereinbart.
Die Zeit im Ausland kann bis zu einem Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Durch Ausbildungsabschnitte bei Partnern im Ausland können die Betriebe ihre Ausbildung attraktiver machen und ihren künftigen Fachkräften internationales Know-how vermitteln.
Gesetzliche Grundlagen
Das Berufsbildungsgesetz regelt im § 2 Abs. 3, dass die Berufsausbildung zu Teilen im Ausland durchgeführt werden kann:
"Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten."
Vertrag
Ist der vorgesehene Auslandsaufenthalt schon bei Vertragsabschluss bekannt, kann dies bereits im Ausbildungsvertrag unter ‘§ 4 – Pflichten des Ausbildenden’ aufgenommen werden. Spätere Entscheidungen für einen Auslandsaufenthalt müssen durch eine gemeinsame Vertragsänderung vereinbart werden. 
Vorbereitungen
Auf der Internetseite "Berufsbildung ohne Grenzen" erhalten Unternehmen und Auszubildende erste Informationen über die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Auslandsaufenthalten. Die Seite bietet Checklisten, Musterverträgen und nützliche Links.