Schädlings­bekämpfer/-in

Arbeitsgebiet

Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen arbeiten im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz an wechselnden Einsatzorten im Innen- und Außenbereich für öffentliche, gewerbliche und private Auftraggeber.

Branchen/Betriebe

Industrie und Handel

Berufliche Qualifikation

Schädlingsbekämpfer und Schädlingsbekämpferinnen schützen Menschen, Tiere, Pflanzen, Vorräte, Materialien, Bauten und Umwelt durch präventive Maßnahmen und - wenn erforderlich - durch Bekämpfungsmaßnahmen vor negativer Beeinflussung durch Schädlinge. Als Dienstleister handeln sie kundenorientiert und berücksichtigen dabei Rechtsvorschriften, technische und organisatorische Vorgaben, Regelwerke sowie spezifische Arbeits- und Betriebsanweisungen.
Schädlingsbekämpfer / Schädlingsbekämpferinnen
  • planen und führen Maßnahmen zur präventiven Abwehr und Bekämpfung von Schädlingen durch,
  • beurteilen Gefährdungspotentiale für die Umwelt und leiten Präventions- und Abwehrmaßnahmen gegen Schädlinge ein,
  • überprüfen und überwachen objektspezifische Maßnahmen zur Gebäudekontrolle,
  • führen Kontrollmaßnahmen und biotechnisches Monitoring (ständiges, sorgfältiges Untersuchen, Überwachen u. Beobachten einer bestimmten Situation od. Gegebenheit) im Innen- und Außenbereich durch und leiten bei festgestelltem Schädlingsbefall Maßnahmen ein,
  • identifizieren Art und Gefährdungspotential von Schädlingen,
  • wählen das am besten geeignetste Schädlingsbekämpfungsmittel unter Berücksichtigung der örtlichen und sachlichen Gegebenheiten aus und wenden es umweltbewusst an,
  • informieren über Art, Umfang, Ursache und Auswirkung des Schädlingsbefalls, über Art, Umfang und Dauer der Bekämpfung, über die Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel sowie über Sicherheits- und Vorbeugemaßnahmen,
  • dokumentieren die durchgeführten Maßnahmen,
  • arbeiten hauptsächlich selbständig, aber auch im Team und in Kooperation mit anderen Gewerken,
  • bedienen, pflegen und warten Geräte für die Schädlingsbekämpfung, überprüfen deren Funktionstüchtigkeit und Sicherheit und veranlassen Reparaturen.

Ausbildungsschwerpunkte

  • Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Rechtsvorschriften und Normen
  • Kommunikation und Information
  • Planen von Arbeitsabläufen
  • Bedienen und Warten von Betriebsmitteln
  • Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen
  • Umgang und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln
  • Sichern des Arbeitsbereiches
  • Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz
  • Planen und durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz
  • Kundenberatung · Qualitätssichernde Maßnahmen

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung beträgt nach der Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsverordnung

Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 15. Juli 2004