Novellierung Chemielaborant (06.03.2020)

Seit 01.08.2020 ist die Änderungsverordnung der Ausbildungsberufe zum Biologielaborant/-in, Chemielaborant/-in und Lacklaborant/-in in Kraft. Die Laborberufe wurden an die technologische Entwicklung in Bezug auf die Digitalisierung angepasst und modernisiert. Gleichzeitig wurden die Wahlqualifikationen an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Die vorhandenen Wahlqualifikationen (WQ) werden hierzu wie folgt geändert:
Für die Chemielaboranten stehen 20 WQ von je 13 Wochen Dauer zur Verfügung, von denen sechs auszuwählen sind.
  • Präparative Chemie: Reaktionstypen und -führung,
  • Präparative Chemie: Synthesetechnik,
  • Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten,
  • Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren,
  • Anwenden chromatografischer Verfahren,
  • Anwenden spektroskopischer Verfahren,
  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten,
  • Prüfen von Werkstoffen,
  • Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen,
  • Prozessbezogene Arbeitstechniken,
  • Umweltbezogene Arbeitstechniken,
  • Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion,
  • Arbeiten mit vernetzten, automatisierten Systemen,
  • Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung
  • Qualitätsmanagement,
  • Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten.
  • Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten,
  • Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten,
  • Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln,
  • Durchführen farbmetrischer Arbeiten.
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ist am 6. März 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (siehe Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack ÄnderungsVO 2020).
Die Verordnung trat am 1. August 2020 in Kraft. Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2020 begonnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich.