Neuordnung der Berufe im Gastgewerbe

Sieben Gastro-Berufe sind seit dem Ausbildungsjahr 2022/23 neu geordnet und in Kraft getreten.
Die Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe betrifft die folgenden Berufsbilder:
  • Fachkraft für Gastronomie (neue Berufsbezeichnung, ehemals Fachkraft im Gastgewerbe)
  • Fachmann / Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie (neue Berufsbezeichnung, ehemals Restaurantfachmann/-frau)
  • Fachmann / Fachfrau für Systemgastronomie
  • Hotelfachmann / Hotelfachfrau
  • Kaufmann / Kauffrau für Hotelmanagement (neue Berufsbezeichnung, ehemals Hotelkaufmann/-frau)
  • Koch und Köchin
  • Fachkraft Küche (neuer 2-jähriger Beruf)
Eine Neuordnung der gastgewerblichen Berufsbilder aus dem Jahr 1998 ist erforderlich, um angesichts der Veränderungen der beruflichen Anforderungen die Qualität der Ausbildung zu sichern und zu verbessern.
Die neuen Ausbildungsordnungen sind kompetenzorientiert gestaltet. Das bedeutet, dass sich die Beschreibung der beruflichen Tätigkeiten an den betrieblichen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert und dabei fachliche, methodische, soziale sowie personale Kompetenzen berücksichtigt sind.
Die bisherige Fachkraft im Gastgewerbe wird zur Fachkraft für Gastronomie umbenannt. Die Ausbildungsdauer von zwei Jahren sowie die klassische Prüfungsform mit  Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt erhalten. Es wird eine Differenzierung in die Schwerpunkte Restaurantservice und Systemgastronomie eingeführt. Eine Fortsetzung im dritten Ausbildungsjahr ist künftig nur noch in den 3-jährigen Berufen Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau sowie Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie möglich. Die Anrechnung der Abschlussprüfung der Fachkraft für Gastronomie auf Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung der Restaurantfachleute und der Fachleute für Systemgastronomie wird im Neuordnungsverfahren berücksichtigt.
Die gemeinsame Beschulung aller sieben gastgewerblichen Berufe im ersten Ausbildungsjahr ist weiterhin möglich. Im zweiten Ausbildungsjahr ist eine gemeinsame Beschulung der drei Gastronomieberufe (Fachkräfte für Gastronomie, Restaurantfachleute und Fachleute für Systemmanagement) möglich. Daneben wird im zweiten Ausbildungsjahr eine gemeinsame Beschulung der Hotelberufe (Hotelfachleute und der Kaufleute für Hotelmanagement) und eine gemeinsame Beschulung der Küchenberufe (Fachkräfte Küche und Köche/Köchinnen) möglich sein. 
Die Neuordnungen sind seit dem 1. August 2022 für alle neuen Ausbildungsverhältnisse bindend, die Verordnungen zu den Berufsbildern: